Donnerstag, 4. März 2004

Deutschland: Urteil gegen Terrorverdächtigen aufgehoben

  • Bundesgerichtshof lässt Revisionsantrag von Motassadeq zu
  • Weltweit erstes Urteil wegen Terror vom 11. September aufgehoben

Der deutsche Bundesgerichtshof hat das weltweit erste Urteil wegen der Terroranschläge vom 11. September 2001 aufgehoben. Das Karlsruher Gericht gab am Donnerstag dem Revisionsantrag des Marrokaners Mounir Motassadeq statt. Der Prozess wird nun vor dem Oberlandesgericht Hamburg neu aufgerollt.

Der Elektrotechnik-Student war im Februar 2003 in Hamburg wegen Beihilfe zu 3.066 Morden zur Höchststrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Das Hamburger OLG hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte als Mitglied der Hamburger Zelle um den Todespiloten Mohammed Atta die finanziellen Geschäfte der Attentäter erledigte und ihre Abwesenheit verbarg. Motassadeq, der seine Schuld stets bestritten hat, sitzt seit November 2001 in Haft.

Seine Anwälte hatten die Beweiswürdigung gerügt, weil die USA Zeugenaussagen zurückgehalten hätten. Die Revision stützte sich vor allem auf die Wende im Mzoudi-Prozess. Dort war eine Aussage anonym in das Verfahren eingebracht worden, die der Cheflogistiker der Atta- Gruppe, Ramzi Binalshibh, gegenüber amerikanischen Ermittlern gemacht haben soll. Danach sollen nur er und die Todespiloten von den geplanten Anschlägen gewusst haben.

Mzoudi war auf Grund der Zeugenaussage Binalshibhs aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Den Haftbefehl gegen den bereits verurteilten Motassadeq hatte der BGH dagegen aufrecht erhalten.

(apa)

4.3.2004 11:26