Mittwoch, 3. März 2004

Deutsche Richter übers Lauschen: Abhören ist verfassungswidrig

  • Höchstrichter für deutlich strengere Bestimmungen
  • Gesetz wurde 1998 unter der Regierung Kohl verabschiedet

Teilweises Aus für den Lauschangriff! In Deutschland darf die Polizei Wohnungen nicht mehr im bisherigen Umfang abhören. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe in seinem Erkenntnis zum so genannten Großen Lauschangriff. Die Höchstrichter nannten das Abhören von Wohnungen in der geltenden Form im Wesentlichen verfassungswidrig.

Es müsse an deutlich strengere Voraussetzungen geknüpft werden. Der Bundestag müsse bis zum 30. Juni 2005 eine gesetzliche Neuregelung beschließen.

Das Gesetz war 1998 unter der Regierung des CDU-Bundeskanzlers Helmut Kohl verabschiedet worden. Für diesen massiven Eingriff in die Privatsphäre musste das Grundgesetz geändert werden, das in Deutschland die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert.

Bei den 1998 mitregierenden Freien Demokraten hatte es massiven Widerstand gegen das Gesetz gegeben. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war aus Protest zurückgetreten. Die FDP konnte durchsetzen, dass die Wohnungen von Ärzten, Anwälten und Journalisten nicht abgehört werden dürfen.

Dennoch klagten FDP-Politiker beim Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz. Bei der Verhandlung verteidigte die jetzige rot-grüne Regierung das Gesetz als letztes Mittel zur Aufklärung schwerer Straftaten. Bisher werde es nur etwa 30 Mal im Jahr angewandt.

(apa)

3.3.2004 10:57