Montag, 1. März 2004

Sonderparteienförderung: Grüner Brief an Bundeskanzler Schüssel

  • Kärntner Landtag soll aufgefordert werden, "Verfassungswidrigkeit aus der Welt zu schaffen"

Die Grünen haben - wie angekündigt - am Montag im Zusammenhang mit der umstrittenen Sonderparteienförderung in Kärnten Bundeskanzler Schüssel eingeschaltet. Für die Grünen ist die im vergangenen Jahr von den Landtagsparteien beschlossene Sonderparteienförderung von 3,3 Millionen Euro verfassungswidrig.

In dem von Landessprecher Holub und der stellvertretenden Bundessprecherin Glawischnig unterzeichneten Schreiben wird ersucht, zunächst den Kärntner Landtag aufzufordern, die "angesprochene Verfassungswidrigkeit selbst aus der Welt zu schaffen". Sollten die Landtagsparteien dazu nicht bereit sein, wird der Kanzler darum ersucht, das"entsprechende Landesgesetz beim Verfassungsgerichtshof anzufechten".

Die Grünen verweisen auf ein Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer, welcher zu dem Schluss kommt, dass die Sonderparteienförderung verfassungswidrig sei, weil sie ausschließlich den im Landtag vertretenen, nicht aber den anderen zur Wahl stehenden Parteien zugute gekommen sei.

"Die Sonderparteienförderung ist laut Mayer in mehreren Punkten verfassungswidrig", stellten Glawischnig und Holub am Montag bei einem Pressegespräch in Klagenfurt fest. Sie verweisen darauf, dass auf Grund der Landesgesetzgebung eine Parteienförderung "nicht auf einmal, sondern in vierteljährlichen Raten" auszuzahlen sei. Außerdem spreche Mayer von einer "Wettbewerbsverzerrung". "So etwas habe ich noch nie erlebt", zitierte die stellvertretende Bundessprecherin den Verfassungsjuristen. Sie sieht drei Möglichkeiten, um dies aus der Welt zu schaffen: Erstens die Bundesregierung wird tätig und lässt das Landesgesetz beim VfGH prüfen. Zweitens eine Anfechtung der Kärntner Wahl. Drittens selbst diese Förderung zu beantragen und bei einem ablehnenden Bescheid das Höchstgericht anzurufen.

Glawischnig bezeichnete die staatliche Parteienförderung als "wichtigen Bestandteil der Demokratie". Aber hier gehe es um eine "wirtschaftliche Verzerrung zu Gunsten von drei Parteien", betonte sie. Der springende Punkt sei, dass es sich dabei um keine Parteienförderung, sondern um zusätzliche Wahlkampfgelder in großer Höhe handle.

(apa)

1.3.2004 13:03