Österreich: Beschwerden über Sprache der Exekutive
- Besonders betroffen: Jugendliche, junge Erwachsene, Schwarzafrikaner, Osteuropäer
Laut einem Bericht des Menschenrechtsbeirates kommt es in Österreich immer wieder zu Beschwerden über die Wortwahl der Exekutive. Die häufigsten Vorwürfe betrafen Unhöflichkeit, Überheblichkeit, Drohungen und Beschimpfungen während der Amtshandlung. Das Innenministerium kündigte weitere Seminare zu diesem Thema an.
Besonders betroffen waren laut Menschenrechtsbeirat Jugendliche und junge Erwachsene, Einreisende aus zukünftigen Mitgliedsländern der EU und Afrikaner. Die Autoren kommen unter anderem zu dem Schluss, dass für die jugendliche Klientel die höfliche Anrede per "Sie" verwendet werden sollte.
In der Untersuchung wurde auch festgestellt, dass Personen afrikanischer Herkunft im behördlichen Schriftverkehr selten in respektvoller Form mit Anrede und Familiennamen benannt werden. Vorzugsweise werde für sie der Begriff "Schwarzafrikaner" eingesetzt.
Der Oberste Gerichtshof stellte unterdessen fest, dass die Bezeichnung eines Schwarzafrikaners als "Scheiß Neger" nicht nur eine Ehrenbeleidigung ist, sondern auch gegen die Menschenwürde verstößt. Im Zusammenhang mit einem Fall aus Linz, bei dem das Landesgericht zu einer anderen Ansicht gekommen war, hielt der OGH fest, dass die Entscheidung des Landesgerichts nicht gesetzeskonform gewesen sei.
Der Afrikaner - ein von Österreich anerkannter Flüchtling, der hier mit seiner Familie lebt - war im Zuge einer Lenkerkontrolle von einem Polizeibeamten als "Scheiß Neger" bezeichnet worden. Das Landesgericht Linz kam in der Folge zu dem Schluss, dass ein Verstoß gegen die Menschenwürde nur dann vorliege, wenn jemandem "unmittelbar oder mittelbar das Recht auf Menschsein schlechthin abgesprochen wird". Die Bezeichnung "Scheiß Neger" allein stelle zwar einen Angriff gegen das Persönlichkeitsrecht der Ehre dar, verletze aber nicht die Menschenwürde, so das Landesgericht Linz. (apa)
