Freitag, 5. März 2004

"Scheiß Neger": Beschimpfung verstösst laut OGH gegen die Menschenwürde

  • Landesgericht Linz sah darin nur Ehrenbeleidigung

Die Bezeichnung eines Schwarzafrikaners als "Scheiß Neger" ist nicht nur eine Ehrenbeleidigung, sie verstößt auch gegen die Menschenwürde. Dies stellte der Oberste Gerichtshof jetzt im Zusammenhang mit einem Fall aus Linz klar, bei dem das Landesgericht zu einer anderen Ansicht gekommen war. Diese Entscheidung des Landesgerichts sei nicht gesetzeskonform gewesen, so der OGH.

Der Afrikaner - ein von Österreich anerkannter Flüchtling, der hier mit seiner Familie lebt - war im Zuge einer Lenkerkontrolle von einem Polizeibeamten als "Scheiß Neger" bezeichnet worden. Das Landesgericht Linz kam in der Folge zu dem Schluss, dass ein Verstoß gegen die Menschenwürde nur dann vorliege, wenn jemandem "unmittelbar oder mittelbar das Recht auf Menschsein schlechthin abgesprochen wird". Die Bezeichnung "Scheiß Neger" allein stelle zwar einen Angriff gegen das Persönlichkeitsrecht der Ehre dar, verletze aber nicht die Menschenwürde, so das Landesgericht Linz.

Die Staatsanwaltschaft brachte gegen dieses Urteil eine so genannte "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes" ein. Der OGH entschied nun, wie die Staatsanwaltschaft Linz auf Anfrage der APA bestätigte, dass der Ausdruck "Scheiß Neger" den Betroffenen sehr wohl als "ethnisch minderwertig" abqualifiziere und daher ein Verstoß gegen die Menschenwürde sei. Insofern habe die Entscheidung des Landesgerichtes Linz eine Gesetzesverletzung dargestellt, allerdings sei daraus kein Nachteil für den Beschuldigten - also den Polizeibeamten - entstanden, daher gebe es im konkreten Fall keine Konsequenzen.

Die Plattform "Land der Menschen Oberösterreich" und der ÖGB begrüßten das OGH-Erkenntnis in einer Aussendung am Freitag, denn die seinerzeitige Entscheidung des Landesgerichtes Linz sei "ein krasses Fehlurteil" gewesen, "das dem Rassismus Vorschub leistet".

(apa/red)

5.3.2004 11:49