Mittwoch, 3. März 2004

Causa Grasser: Volksanwalt prüft Homepage-Affäre

Kein Ende in der Homepage-Affäre: Der freiheitliche Volksanwalt hat nun die Prüfung der Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Finanzminister Grasser veranlasst. Konkret soll laut Ewald Stadler über ein amtswegiges Prüfungsverfahren der Volksanwaltschaft in Erfahrung gebracht werden, "ob diese Vorgehensweise zu Recht erfolgte."

Darin heißt es im Detail: "Gemäß Art. 148a Abs. 2 Bundes- Verfassungsgesetz ist die Volksanwaltschaft berechtigt, von ihr vermutete Missstände in der Verwaltung von Amts wegen zu prüfen. Mit Schreiben an den Bundesminister vom 3. März 2004 hat der für die Prüfung des Bundesministeriums für Justiz zuständige Volksanwalt Stadler ein solches Verfahren eingeleitet."

Neben dem freiheitlichen Volksanwalt Stadler hat nun auch die von der ÖVP aufgestellte Volksanwältin Rosemarie Bauer die Causa Grasser im Visier. Während Stadler die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen durch die Justiz beleuchten will, geht es Bauer allerdings um die Einstellung der Verfahren, die von der Finanzverwaltung geführt worden waren.

Bereits letzten Sommer hätten namhafte Finanzexperten Bedenken über die Rechtsansicht der Finanz, dass keine steuerpflichtige Zuwendung vorliegt, geäußert. "Ich wollte zunächst die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten, damit es nicht zu Doppelgleisigkeiten bei der Prüfung kommt", so Bauer. Nun seien aber Fragen offen geblieben: Entweder die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass überhaupt kein steuerlich relevanter Vorgang gegeben ist, oder dieser erreicht nicht die Wertgrenze für eine Gerichtszuständigkeit. (apa)

3.3.2004 15:18