Dienstag, 2. März 2004

Schock bei Pensionen: Bereits heuer drohen bis zu 10% Verlust!

  • AK präsentiert Bescheide: Frühpensionisten mit langer Versicherungsdauer betroffen
  • Verfassungsklagen angekündigt

Neue Hiobsbotschaft zum Thema Pension Neu nach der Pensionsreform 2003: Laut Arbeiterkammer drohen bereits heuer Verluste von bis zu 10 Prozent! Das geht aus Pensionsbescheiden hervor, die von der Arbeiterkammer am Dienstag präsentiert wurden. Betroffen sind Pensionisten, die heuer in Frühpension gehen und mehr als 40 Versicherungsjahre aufweisen.

Für AK-Sozialdirektor Christoph Klein erfolgen die Einschnitte zu rasch und sind sachlich unbegründet. Die AK will daher für die Betroffenen zum Verfassungsgerichtshof gehen.

"Wir halten die Reform in der harten Wirkung - schon volle Kürzung 2004 - für verfassungswidrig. Wenn uns unsere Mitglieder ersuchen, zum Verfassungsgerichtshof zu gehen, dann werden wir das für sie tun", kündigt Klein an. Schließlich bleibe der Bundesbeitrag zu den Pensionen auch ohne Kürzungen stabil bei 1,8 Prozent des BIP. Die AK kann selbst zwar keine Verfassungsklage erheben, kann den Betroffenen aber Rechtsschutz gewähren. Bereits jetzt gibt es laut Klein mehrere entsprechende Ansuchen.

Wie viele Pensionisten bereits heuer mit Kürzungen von an die zehn Prozent rechnen müssen ist nach Angaben des AK-Pensionsexperten Wolfgang Panhölzl noch unklar. Er schätzt aber, dass etwa 50 Prozent der männlichen Frühpensionisten ("Vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer") betroffen sind - das wären rund 7.000 Personen. Verluste im selben Ausmaß gebe es auch bei Invaliditätspensionisten. In einer Broschüre der Regierung zur Pensionsreform 2003 heißt es dagegen, dass die Verluste in den ersten Jahren bei drei Prozent (Frauen) bzw. fünf Prozent (Männer) liegen werden.

Die AK hat bei einem Hintergrundgespräch am Dienstag fünf Pensionsbescheide vorgestellt, in denen bei Pensionsantritt zwischen dem 1. Februar und dem 1. Mai 2004 bereits Verluste zwischen 8,6 und zehn Prozent schlagend werden. Alle haben zweierlei gemeinsam: Sie verfügen über mehr als 40 Versicherungsjahre und gehen vor dem 65. Lebensjahr in Pension. Die Verluste ergeben sich daraus, dass die Abschlagszahlungen für die Frühpension im Rahmen der Pensionsreform 2003 verschärft wurden.

Einer der betroffenen Pensionisten war bei dem Hintergrundgespräch dabei: Rudolf Vessely begann mit 15 Jahren eine Lehre als Maler und Anstreicher, zuletzt bezog er wegen eines schweren Arbeitsunfalls Krankengeld und wurde arbeitslos. Im Alter von 61 Jahren und vier Monaten ging Vessely per 1. Februar mit 43,7 Versicherungsjahren in Pension - ein "Hackler", der die Pensionsreform "überhaupt nicht spüren sollte", wie Klein meinte. Dennoch kommt Vessely nur auf 827 Euro Brutto-Pension, vor der Pensionsreform wären es 919 Euro gewesen. Jahresverlust: 1.287 Euro.

Klein rät den Betroffenen, sich auf jeden Fall an den von der Regierung eingerichteten Härtefonds zu wenden. Zwar könne dessen maximal mögliche Einmalzahlung von 1.500 Euro die erlittenen Pensionsverluste nicht ausgleichen, aber der Weg zum VfGH könne nur unter Ausschöpfung aller Rechtsmittel gegangen werden. Ansonsten laufe die Klage Gefahr, abgewiesen zu werden.

Trotzdem will Vessely auf die Einmalzahlung aus dem Härtefonds verzichten. Schließlich habe er sein Leben lang gearbeitet. Vessely: "Man geniert sich wirklich, zum Bundessozialamt hinzugehen. Das werde ich nicht machen. Man geniert sich, betteln zu gehen." (apa, red)

2.3.2004 12:11