Erbschaft Neu: Mündlicher letzter Wille soll nur noch 3 Monate gelten
- Minister Böhmdorfer will mehr Ansprüche für kinderlose Witwen

Erbschaft Neu: Justizminister Böhmdorfer will das Erbschaftsrecht ändern. Beispiel: Das mündliche Testament soll nur noch drei Monate lang gelten. Kinderlose Witwer bzw. Witwen sollen mehr Ansprüche bekommen. Der Gesetzesentwurf soll noch im Frühjahr vorgelegt werden.
Das kündigte Böhmdorfer in der "Kronen-Zeitung" an. Kinderlose Witwen bzw. Witwer sollen künftig neben zwei Drittel der Erbschaft auch das bekommen, was derzeit noch Neffen und Nichten zusteht. Für den Sprecher der Notariatskammer, Georg Zakrajsek, wird damit eine Tendenz weiter geführt, die schon mit der Erweiterung des Ehegatten-Erbrechts eingeleitet wurde.
"Vor vielen Jahren wurde die Erbquote des Ehepartners mit Kindern von einem Viertel auf ein Drittel erhöht. Nichten und Neffen haben meist nicht den Kontakt zum Erblasser wie das früher der Fall war. Das ist also eine Anpassung an die jetzige Familiensituation."
Das mündliche Testament, das vor drei Zeugen abgegeben werden kann, soll es künftig nur noch in Notfällen geben. "Es wird sehr oft Missbrauch mit dieser Möglichkeit betrieben. Testamente werden im Nachhinein konstruiert", begründen Sektionschef Hopf und Zakrajsek. Was in diesem Fall unter Notfällen zu verstehen ist, muss allerdings erst definiert werden.
(apa)
