Warnjacken-Pflicht: Gilt in Italien auch für Österreicher
- Italienisches Verkehrsministerium stellte Rechtsunklarheit klar
- Am besten Warnjacken nach der EU-Norm (EN 471) verwenden
·Warnjacken
Italien: Auch für Österreicher Pflicht
Auch ausländische Lenker müssen eine reflektierende Warnjacken oder Streifen tragen, wenn sie in Italien zur Absicherung ein Pannendreieck aufstellen. Das hat das italienische Verkehrsministerium jetzt klar gestellt. Für Verwirrung hatte ein Dekret gesorgt, in dem die Beschaffenheit der Westen und reflektierende Streifen ausschließlich für italienische Lenker definiert worden war. Daraus wurde der Rückschluss gezogen, dass die Tragepflicht für Ausländer wegfalle.
Auf Initiative des ARBÖ hat die Botschaft in Wien das italienische Verkehrsministerium in Rom eingeschaltet, um Rechtsklarheit zu schaffen, hieß es. "Nach Ansicht des italienischen Verkehrsministeriums gilt folglich die Pflicht zum Tragen einer Warnweste oder Streifen auch für ausländische Lenker", schrieb die italienische Botschaft an den ARBÖ. Man könne jedoch nicht belangt werden, wenn diese Warnjacken und Streifen nicht genau jenen Merkmalen entsprechen, die das Dekret des Ministeriums den italienischen Lenken vorschreibt, teilte die Österreichische Botschaft in Wien mit.
Warnjacken sollten trotzdem nach der für Italiener vorgeschriebenen EU-Norm (EN 471) verwendet werden, rät ARBÖ-Verkehrsjuristin Barbara Auracher-Jäger. "Dann kann es keine Probleme mit den Carabinieri geben", meinte die Juristin.
Laut Auskunft aus Rom handelt es sich bei der neuen Bestimmung zum Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Autos auf Straßen außerhalb der Ortschaften um eine Verhaltensregel. Demnach sind auch ausländische Lenker an Verhaltensregeln gebunden, so der ARBÖ. (APA/Red.)
