Deutsche Lkw-Maut: "Positives Gesprächsergebnis"
- Möglicherweise Zugeständnisse bei Haftung
- Schnelle Einigung über Mrd.-Ausfälle nicht in Sicht (siehe Kasten)
·Reaktionen:
Heftige Kritik von Seiten der FDP
·Maut Debakel
Berlin will 6,5 Mrd. Schadenersatz
·Dt. Maut-Pleite
Asfinag rittert um Millionen-Auftrag
·Dt. Lkw-Maut
Gescheitert! Zurück zur Vignette!
·Spediteure
Angst vor Schaden von 150 Millionen €
·Info-Grafik
Österreich setzt auf Mikrowelle
·Bemautung
Road-Pricing via GPS und GPRS
Die deutsche Regierung hält zur Einführung der satellitengestützten Lkw-Maut nun doch am umstrittenen Betreiberkonsortium Toll Collect fest. Das teilte Bundeskanzler Schröder am Sonntagabend mit. Zuvor hatten die beteiligten Unternehmen bei zentralen Fragen wie der Haftungsregelung nachgegeben.
Die Bundesregierung und die Unternehmen einigten sich nach Verhandlungen im Kanzleramt auf eine Anpassung des Vertrags, den die Regierung noch vor knapp zwei Wochen gekündigt hatte. Schröder sagte, er sei fest davon überzeugt, dass mit dem satellitengestützten Mautsystem eine Technik vorliege, die auch auf internationaler Ebene eine deutsche Technologieführerschaft erkennen lasse. "Wir wollen und wir werden in Deutschland in Europa und darüber hinaus zeigen, dass am Innovationsstandort Deutschland ein solches System erfolgreich etabliert werden wird."
Gemeinsam mit DaimlerChrysler-Chef Jürgen Schrempp und dem Telekom-Vorstandsvorsitzenden Kai-Uwe Ricke betonte Schröder, es sei der fester Wille der Beteiligten, nun das System zum Erfolg zu führen. Alle Seiten räumten ein, es habe in der Vergangenheit Unzulänglichkeiten gegeben. Nun müsse nach vorne geschaut werden. Ricke sprach von einer für alle Seiten befriedigenden Lösung.
Kern der Einigung ist eine Verständigung in den umstrittenen Haftungsfragen und die Hereinnahme von Siemens für die Systemführerschaft der mobilen Erfassungssysteme. Das Betreiberkonsortium garantiert zum 1. Jänner 2005 zunächst den Start einer abgespeckten Variante, bei der bereits Maut erhoben werden soll. Maximal kann in dieser Stufe eine Vertragsstrafe in Höhe von 780 Millionen Euro geltend gemacht werden, erläuterte Ricke. Für weitergehende Schadenersatzforderungen wurde nach seinen Angaben eine Obergrenze von einer Milliarde Euro festgesetzt. Schröder unterstrich, ab dem 1. Jänner 2006 gelte eine nach oben unbegrenzte Haftung. (APA)
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