Donnerstag, 26. Februar 2004

SP-Matznetter zu Causa Grasser: "Finanzbehörden müssen Ermittlungen fortsetzen"

  • Sachverhaltsdarstellung der SPÖ "Notwehraktion"
  • Finanz sieht keinen Grund zur Grasser-Prüfung

Aus Sicht der SPÖ müssen nach Einstellung des Verfahrens gegen Finanzminister Karl-Heinz Grasser durch die Justiz nun die Finanzbehörden auf Grund der bisherigen Ermittlungsergebnisse "ihre Ermittlungen jetzt fortsetzen", sagte SPÖ-Budgetsprecher Christoph Matznetter am Donnerstag im "Mittagsjournal" des ORF-Radio. Denn wenn die Staatsanwaltschaft den Wert der Homepage als nicht ausreichend für ein Verfahren erachte, heiße das ja nicht, dass damit alle Ermittlungen beendet seien.

Die Sachverhaltungsdarstellung, die die SPÖ im Sommer an die Finanzbehörde - und auf Grund der möglicherweise überstiegenen Wertgrenze in Kopie auch an die Staatsanwaltschaft - übermittelt habe, bezeichnete Matznetter am Donnerstag als "Notwehraktion". Gäbe es in Österreich für die Opposition die Möglichkeit, im Parlament einen Untersuchungsausschuss einzurichten, hätte man diese Maßnahme erst gar nicht ergreifen müssen. Und der SPÖ sei es auch gar nie darum gegangen, den Minister hinter Gitter zu bringen. Es sei lediglich "politisch unerträglich", wenn ein Minister und Personen aus seinem Kabinett Lobbyisten-Gelder nähmen. Das sollte der Öffentlichkeit vermittelt werden.

"Bemerkenswerte Zufälle"
Indessen ortete SPÖ-Rechnungshofsprecher Günther Kräuter am Donnerstag in einer Aussendung "bemerkenswerte Zufälle". Denn just zum Zeitpunkt des Misstrauensantrages am Mittwoch im Parlament gegen Grasser, habe der Sprecher von Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) verlautbart, dass die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Grasser wegen verbotener Geschenkannahme, Insiderwissen bei Aktienhandel und Veruntreuung von Spendengeldern eingestellt wurden. Kräuter wies dabei darauf hin, dass am 10. Juli vergangenen Jahres zeitgleich zu den Ermittlungen im Kleinen Untersuchungsausschuss wegen der Homepage- und der Honoraraffäre des Ministers Staatssekretär Alfred Finz mitgeteilt habe, es bestehe keine Steuerpflicht bei Grasser. "Wiederum erfolgte diese 'Weißwaschung' genau in dem Moment, als es für den Finanzminister eng wurde", so Kräuter.

Finanz sieht keinen Grund für Ermittlungen
Nach der Einstellung des Verfahrens gegen Finanzminister Grasser durch die Justiz sehen auch die Finanzbehörden kein Grund zum Handeln mehr. Das sagte der Leiter der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, Michael Ramharter, Donnerstag Nachmittag auf APA-Anfrage. Seine Argumentation: "Es gibt keine Verdachtsmomente." (APA/red)

26.2.2004 12:47