Donnerstag, 26. Februar 2004

Strafprozessordnung: Nationalrat beschloss Reform

  • Verfassungswidrig? Opposition will dagegen stimmen
  • Neuregelung wird jetzt schon seit 30 Jahren diskutiert

ÖVP und FPÖ haben am späten Donnerstagnachmittag im Nationalrat die Reform der Strafprozessordnung beschlossen. Mit dem Gesetz wird das Vorverfahren zum Strafprozess neu geregelt: Künftig soll nicht mehr der Untersuchungsrichter, sondern der Staatsanwalt die Ermittlungen leiten. Außerdem werden Opfer- und Beschuldigtenrechte ausgedehnt.

SPÖ und Grünen geht diese Ausdehnung allerdings nicht weit genug, sie stimmten gegen das Gesetz. Hier sei die Regierung "auf halbem Weg stehen geblieben", bedauerte Grünen-Justizsprecherin Stoisits: "Sie sind nur um Haaresbreite an dem Konsens vorbeigegangen." Die Sozialdemokraten wollen den Verfassungsgerichtshof anrufen. Die Reform tritt Anfang 2008 in Kraft.

Der Antrag der Regierungsparteien, die Weisungsfreistellung der Rechtsschutzbeauftragten im Militärbefugnis- und Sicherheitspolizeigesetz sowie in der Strafprozessordnung verfassungsrechtlich zu verankern, fand nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. SPÖ und Grüne wollen die Rechtsschutzbeauftragten als Organ des Parlaments einrichten und ihnen zusätzliche Informationsrechte einräumen und stimmten daher gegen den Antrag.

Die Opposition forderte von Justizminister Böhmdorfer auf das Weisungsrecht über die Staatsanwälte zu verzichten. Böhmdorfer lehnte dies ab und will die Frage im Österreich-Konvent diskutieren. Keine Gegenstimme gab es beim Entschließungsantrag zu den Opferrechten: Alle vier Parteien fordern das Justizministerium darin auf zu prüfen, ob ein Teil der in der neuen Strafprozessordnung vorgesehenen neuen Opferrechte schon vor 2008 wirksam werden kann.

Böhmdorfer plant neues Schadenersatzrecht
Abseits der Debatte um die StPO-Reform kündigte der Justizminister bis Jahresende einen Entwurf für ein neues Schadenersatzrecht an. Das hat Böhmdorfer in Beantwortung einer Dringlichen Anfrage der FPÖ im Nationalrat angekündigt. Eine entsprechende Arbeitsgruppe wurde bereits im Jahr 2000 eingesetzt. Fix ist seinen Angaben zufolge eine Ausdehnung der Gefährdungshaftung. (APA/red)

26.2.2004 12:01