Dienstag, 24. Februar 2004

Kaprun: Zivilverfahren beginnen im März und April

  • Heizlüfter-Hersteller weist alle Vorwürfe zurück
  • PLUS: Alle Infos zum Prozess!

Nach der Brandkatastrophe von Kaprun und dem Urteil in erster Instanz wird nun auf zivilrechtlicher Ebene gegen die Gletscherbahn Kaprun AG vorgegangen: Hinterbliebene wollen teilweise Renten, Unterhaltszahlungen, Schadenersatz und Schmerzensgeld sowohl der ums Leben Gekommenen als auch der Angehörigen. Die ersten Verfahren beginnen am Landesgericht Salzburg im März und April, wie Gerichtssprecher Hans Rathgeb am Dienstag auf Anfrage der APA feststellte.

Zehn Zivilrichter beschäftigen sich am Salzburger Landesgericht mit 92 Zivilklagen von 243 Personen. Die Höhe des Gesamtstreitwertes wird mit mehr als 9,5 Millionen Euro beziffert.

Bereits Anfang März gibt es die ersten Tagsatzungen von verschiedenen Anwälten, wo die weitere Vorgehensweise zwischen Richtern und Rechtsanwälten festgelegt wird. Besprochen werden dann die weitere Schritte, sagte Rathgeb. So könnte es sein, dass sich bei gemeinsamen Ansprüchen der Kläger Gruppen zusammenschließen und es stellvertretend dafür einige Pilotprozesse geben wird - zum Beispiel Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Dann könnte es sein, dass eine Reihe von Verfahren ruhend gestellt oder unterbrochen werden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Lansky, Ganzger & Partner, die etliche Kläger vertritt, wird ab Mai unabhängig einen Musterprozess im Namen eines ihrer Klienten führen, den Zivilrichter Johann Schütz leiten wird. Bei der Verhandlung am 10. Mai wird Richter Schütz einen Sachverständigen bestellen.

Heizlüfter-Hersteller weist Vorwürfe zurück
Die Heizlüfter-Herstellerfirma Fakir hat am Dienstag entschieden Vorwürfe zurückgewiesen, ein Produktionsfehler oder das Verschulden eines Mitarbeiters habe zur Brandkatastrophe geführt.

Die von den Gletscherbahnen Kaprun in einer Strafanzeige eingebrachten Anschuldigungen auf fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst und falsche Zeugenaussage vor Gericht seien unzutreffend, teilte das Unternehmen mit Sitz in Vaihingen mit. "Die Brandkatastrophe von Kaprun wurde weder durch ein Verschulden von Fakir oder eines ihrer Mitarbeiter, noch durch einen Produktionsfehler eines von Fakir hergestellten Heizlüfters verursacht."

Es verhalte sich vielmehr so, dass ein Heizlüfter - möglicherweise der Marke Fakir - in vollkommen unsachgemäßer Weise, ohne jegliches Zutun und Wissen von Fakir nach vorherigem Zerlegen in die Gletscherbahn eingebaut wurde. "Durch das unmittelbar an der Rückwand des Heizlüfters anschließende Verlegen von Hydraulikleitungen, die unter hohem Druck stehendes höchst brennbares Hydrauliköl enthielten, wurde eine gravierende Risikoquelle geschaffen. An deren Entstehung hatte weder die Firma Fakir noch ihre Mitarbeiter irgendeinen Anteil", wird festgestellt.

(apa/red)

24.2.2004 12:28