Dienstag, 24. Februar 2004

Militärbefugnisgesetz: SPÖ stellt Bedingungen

  • Parnigoni: Rechtsschutz im Parlament ansiedeln

Nach dessen Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof stellt die SPÖ nun Bedingungen für die Reparatur des Rechtsschutzbeauftragten im Militärbefugnisgesetz: Er soll erstens gestärkt und zweitens als "Hilfsorgan des Parlaments" eingerichtet werden, fordert SPÖ-Sicherheitssprecher Rudolf Parnigoni. Derzeit ist der Rechtsschutzbeauftragte im Verteidigungsministerium angesiedelt.

Die Verfassungsrichter haben den Rechtsschutzbeauftragten im Militärbefugnisgesetz gekippt, weil er zu geringe Informationsrechte hat und weil seine Weisungsfreistellung nicht verfassungsrechtlich abgesichert ist. Um Letzteres zu korrigieren, wäre die Zustimmung der SPÖ nötig. Die von ÖVP-Justizsprecherin Maria Fekter vorgeschlagene Lösung (verfassungsrechtliche Weisungsfreistellung der Rechtsschutzorgane in Militärbefugnis-, Sicherheitspolizeigesetz und Strafprozessordnung) geht Parnigoni aber nicht weit genug.

Seiner Ansicht nach müsste der Rechtsschutz zur Kontrolle besonderer Ermittlungsmethoden sowohl im Militärbefugnisgesetz als auch im Sicherheitspolizeigesetz "effizienter" werden. "Der Rechtsschutzbeauftragte muss von allen derartigen Ermittlungen wissen und diese stoppen können, wenn er sie für rechtswidrig hält", fordert Parnigoni. Derzeit seien diese Informationsrechte nur beim Rechtsschutzbeauftragten in der Strafprozessordnung (hier geht es unter anderem um Lauschangriff und Rasterfahndung, für die Genehmigung ist der Richter zuständig) gesichert.

Außerdem sollen die Rechtsschutzbeauftragten nach den Vorstellungen der SPÖ nicht mehr der Regierung, sondern - nach Vorbild des Rechnungshofes - dem Parlament berichten. (apa)

24.2.2004 08:49