Nach Kaprun-Urteil: Es wird noch gegen Hersteller des Heizlüfters ermittelt!
- Richter Seiss: Brand von Heizstrahler ausgegangen
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Nach den (noch nicht rechtskräftigen) Freisprüchen im Kaprun-Prozess hat die Staatsanwaltschaft Salzburg nun Vorerhebungen gegen den Hersteller des Heizlüfters eingeleitet. Einzelrichter Manfred Seiss hatte in seiner Urteilsbegründung betont, dass der Brand eindeutig vom Heizstrahler im Unglückszug ausgegangen sei, der einen Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler gehabt habe.
Die Gletscherbahnen Kaprun AG (GBK) hatten während des Kaprun-Prozesses im Jänner 2004 eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Heizlüfter-Firma Fakir beim Landesgericht Salzburg eingebracht. Die Staatsanwaltschaft "hat am 28. Jänner gerichtliche Vorerhebungen eingeleitet", erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Wegleiter gegenüber der APA.
Zwei Vorwürfe lasten die GBK dem Heizlüfter-Hersteller an: Auf Grund eines Produktions-, Konstruktions- und Materialfehlers habe die Firma erstens eine fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst zu verantworten. Zweitens werfen die Gletscherbahnen den Verantwortlichen falsche Beweisaussagen im Kaprun-Prozess vor, die Zeugenaussagen seien "inhaltlich falsch" gewesen. Der Untersuchungsrichter habe die Beischaffung von Aktenbestandteilen beantragt.
Die Vorerhebungen, die außerhalb des Kaprun-Verfahrens durchgeführt würden, seien noch im Laufen, erklärte Wegleiter, auch wenn die Staatsanwaltschaft der Ansicht sei, dass der Vorwurf bezüglich der Herbeiführung einer Feuersbrunst bereits verjährt ist. "Der Heizlüfter wurde bereits im Jahr 1994" in die Standseilbahn eingebaut, argumentierte der Staatsanwalt. Die Verjährungsfrist habe in diesem Fall siebeneinhalb Jahre betragen und sei Mitte 2003 abgelaufen, da der Grundtatbestand wegen der hohen Anzahl an Toten "qualifiziert" sei und sich die Strafdrohung von sechs Monate Freiheitsstrafe auf fünf Jahre erhöhe.
Die Strafanzeige kann sich außerdem nur gegen Mitarbeiter der Firma richten, weil Firmen selbst derzeit strafrechtlich nicht verfolgt werden können, wie ja auch Richter Seiss in seiner Urteilsbegründung betonte hatte.
Gletscherbahnen: "Noch nicht verjährt"
Dass die Staatsanwaltschaft Salzburg auf die Verjährung des strafrechtlichen Delikts "fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst" in der eingebrachten Strafanzeige pocht, halten die Anwälte der Gletscherbahnen Kaprun AG für "einen Irrtum". Die deutsche Hersteller-Firma "Fakir" habe es im Jahr 1997 trotz Kenntnis über die Gefährlichkeit des Heizlüfters "Hobby TLB" verabsäumt, eine Rückholaktion durchzuführen", erklärte Rechtsanwalt Philipp Längle auf Anfrage der APA. Die Verjährungsfrist gelte ab diesem Datum, nicht ab dem Einbau des Heizgerätes in die Gletscherbahn im Jahr 1994.
Die GBK sind der Ansicht, dass die Verjährungsfrist bis heuer andauert. Deshalb haben deren Anwälte bereits im Jänner 2004 die Strafanzeige gegen die deutsche Firma Fakir aus Vaihingen bei Stuttgart eingebracht. Sie werfen dem Geschäftsführer und dem Entwicklungsleiter des Unternehmens weiters "falsche Beweisaussagen" vor. Die beiden Verantwortlichen hätten die Änderung des Modells Hobby TLB zur Serie "Hobby S" fälschlich als "bloße Designänderung" begründet, erläuterte der Rechtsanwalt. Nach dem Gutachten des Sachverständigen Udo Geishofer vom Oktober 2003 sei diese Aussage aber falsch, meinte Längle. Die Staatsanwaltschaft Salzburg habe es bis Jänner verabsäumt, darauf zu reagieren.
Die Anwälte der Gletscherbahnen schließen sich dem Gutachten Geishofers an und meinen, dass die Firma Fakir von der Gefährlichkeit des Heizlüfters gewusst habe. Bei dem Modellwechsel im Jahr 1997 seien genau die im Kaprun-Prozess bemängelten Schwachstellen in der Konstruktion beseitigt worden. "Es besteht der Verdacht, dass der Herstellter trotz dieser Erkenntnis über die Gefährlichkeit des Heizgerätes eine Rückholaktion - wie sie nach dem Produktsicherheitsgesetz vorgeschrieben ist - nicht durchgeführt hat", so Längle.
155 Insassen starben
Bei der Katastrophe am 11. November 2000 im Stollen der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn in Kaprun sind 155 Menschen ums Leben gekommen.
Am vergangenen Donnerstag hatte Seiss alle Beschuldigten freigesprochen. Niemandem habe ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden können, hieß es in der Urteilsbegründung. (apa/red)
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