Tierschutzgesetz: Im Ministerrat zurückgestellt!
- Schüssel hält Differenzen für lösbar, für Haupt viele Fragen offen
- Kanzler legt Entwurf vor
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Das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz ist im Ministerrat zurückgestellt worden. Das bedeutet, ein Beschluss ist frühestens nächste Woche möglich. Nach Angaben von Sozialminister Herbert Haupt sind in den Verhandlungen noch "essenzielle Fragen offen". Die Frage des Schächtens, des Verbots der Legebatterien sowie die finanzielle Absicherung von Tierschutzorganisationen seien für ihn "unumgänglich".
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel hat am Dienstag nach dem Ministerrat seinen Entwurf für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz vorgelegt. Als Neuerung gegenüber dem Begutachtungsentwurf präsentierte er, dass es einen weisungsfreien Tierschutzobmann geben soll sowie einen Tierschutzrat, der der Bundesregierung mit Fachwissen zur Seite stehen soll.
Entgegen gekommen ist man der FPÖ bei den Übergangsfristen. Hier wird garantiert, dass der Rechtsbestand der geltenden 15 A-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern übernommen wird. Das bedeutet konkret, dass es auch auf dem Verordnungsweg keine Verschlechterungen gegenüber den bisherigen Bestimmungen geben kann.
Drei Punkte sind laut Schüssel in den koalitionsinternen Verhandlungen noch offen. Dabei geht es einerseits um das von der FPÖ verlangte Schächtverbot. Hier ist laut Schüssel von der Verfassung her ein absolutes Verbot "nicht zulässig". Sein Vorschlag sei nun, dass die Betäubung unmittelbar nach dem Schächtschnitt erfolgen solle. Dies werde von den Experten auch unterstützt. Wenn es bessere Ideen gebe, sei er aber verhandlungsbereit, so der Kanzler.
Weiter keine gemeinsame Position haben Volkspartei und Freiheitliche auch bei der von der FPÖ gewünschten Staatszielbestimmung gefunden. Schüssel meinte dazu, im Prinzip sei das eine Frage, "die uns eint". Allerdings wolle die Volkspartei die Frage im Österreich-Konvent klären, wo die Staatszielbestimmungen gesamthaft behandelt werden sollten. Er sei jedenfalls bemüht, im Österreich-Konvent solch eine Bestimmung zu fixieren. Dritter noch offener Punkt in den Gesprächen ist das freiheitliche Anliegen, das Tier als "Mitgeschöpf" verfassungsrechtlich abzusichern.
Trotz der weiter bestehenden Differenzen ist der Kanzler hoffnungsfroh, mit der FPÖ eine Lösung zu finden. Die noch offenen Fragen seien "absolut lösbar". Schüssel geht davon aus, dass der Beschluss des Gesetzes im Ministerrat in etwa zwei bis drei Wochen erfolgen kann.
Auch Gorbach ist hoffnungsvoll, eine Verständigung zu erzielen. Die Gespräche seien in einer sehr positiven Stimmung verlaufen. Er werde sich nun auch persönlich intensiver in die Verhandlungen einschalten. So sei er auch zuversichtlich, dass man in den nächsten Tagen oder Wochen eine Einigung werde finden können. Inhaltlich äußerte sich Gorbach besonders zum Thema Schächten, das er persönlich als "Tierquälerei" empfindet.
Die grundsätzlichen Eckpunkte des Begutachtungsentwurf bleiben jedenfalls auch im neuesten Papier des Bundeskanzleramtes aufrecht. So soll mit dem Gesetz etwa die Pelztierhaltung verboten werden und die Käfighaltung von Hühnern bereits Ende 2008 nicht mehr zulässig sein. Für Tierquäler werden strengere Strafen eingeführt. Das Kupieren von Tieren wird grundsätzlich verboten. Ebenfalls nicht mehr gestattet sein wird eine dauerhafte Anbindehaltung von Tieren sowie der Einsatz von Wildtieren in Zirkussen.
Letztlich entschied man sich dafür, den Entwurf des Bundeskanzleramts im Ministerrat gar nicht vorzulegen, da ihn ansonsten die FPÖ zu Fall gebracht hätte. (apa)
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