Cross-Border-Leasing: Der neue Trend im Finanzgeschäft
- In Österreich bisher Projekte im Gesamtwert von über 10 Mrd. Dollar abgewickelt
- Hauptsächlich Kraftwerke, Eisenbahnen und kommunale Einrichtungen
Cross-Border-Leasing (CBL), eine Finanzkonstruktion, mit der sich europäische Anlageneigentümer mit Bestbonität über Steuerabschreibungen von US-Trusts steuerfreie Anteilsgewinne verschaffen, hat in Österreich in den Jahren um die Jahrtausendwende einen Nachfrageboom ausgelöst. Mittlerweile sind inländische Anlagegüter im Wert von über 10 Mrd. Dollar (rund 8 Mrd. Euro) über den Atlantik mit langen Laufzeiten verleast und wieder zurückgelast worden.
In der öffentlichen Meinung ist diese Finanzierungsform nicht unumstritten. Die Kritiker, meist ident mit Globalisierungsgegnern, führen dagegen moralische Bedenken ins Treffen und weisen auch auf verschiedene Fragwürdigkeiten in der Gestaltung der CBL-Verträge hin. Von den CBL-Spezialisten werden diese Bedenken natürlich abgeblockt. In Deutschland haben die CBL-Kritiker heuer einen Prozess verloren, bei dem es allerdings nicht um die Vertragsgestaltung ging, sondern um die Verwendung des sogenannten Nettobarwerts, des Gewinns aus der Transaktion auf europäischer Seite. Eine Kommune hatte diesen nicht für Tarifsenkungen verwendet, sondern in ihr allgemeines Budget gestellt.
Die österreichischen politischen Parteien beurteilen CBL regional unterschiedlich. Einhellig sind nur die Grünen dagegen. Der "rote" Städtebund zeigt sich dem DBL gegenüber aufgeschlossener als der "schwarze" Gemeindebund, doch zeigen sich zwischen den Großparteien keine klaren Differenzierungen. Die großen für CBL geeigneten Projekte gelten als weitgehend ausgereizt, ausgenommen in Wien, wo noch Potenzial im Kanalnetz, im Gasnetz und bei der Fernwärme gesehen wird. Die Asfinag, die vor einigen Jahren CBL-Überlegungen für das Autobahnnetz wälzte, hat diese inzwischen aufgegeben und setzt künftig auf Public-Private-Partnership-Finanzierung (PPP).
Für kleine Gemeinden kommen CBL-Finanzierungen kaum in Frage, da sie nicht die Mindestprojektgröße von 150 Mio. Euro erreichen, ab der sich eine solche Finanzierung auf Grund der hohen Fixkosten erst rechnet. Die einzige Möglichkeit wäre die Zusammenlegung von Projekten in Gemeindeverbänden, doch muss hiefür in jedem beteiligten Gemeinderat die politische Mehrheit zustande kommen. Allein schon die Aussicht, in stockende politische Auseinandersetzungen verwickelt zu werden, schreckt US-Investoren von vornherein ab. Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer kennt nur sehr wenige Gemeinden in Österreich, die hiefür in Frage kämen. Kommunalkredit-General Reinhard Platzer, dessen Institut mehrere größere CBL-Projekte abgewickelt hat, sieht oft den Wunsch nach raschem Geld auf österreichischer Seite größer als das Interesse der US-Investoren. Wenn ein Anlageneigentümer nicht mindestens ein AA-Rating aufweisen könne, komme das Geschäft nicht zustande. So erklärt sich auch, dass die meisten CBL-Projekte in Österreich mit Bundes- oder Landesversorgern oder sonstigen staatsnahen Unternehmen (ÖBB) abgeschlossen wurden.
Abgesehen von politischen Diskussionen in Europa hat CBL erst in jüngster Zeit wieder in den USA für Aufregung gesorgt, nachdem der republikanische Senator Chuck Grassley im Senat, als Vorsitzender des Finanzausschusses, eine Gesetzesvorlage gegen diese Steuerbegünstigung eingebracht hat. Sie richtet sich sowohl gegen das inneramerikanische Leasing, auf das 85 Prozent des Gesamtvolumens entfällt wie auch gegen das grenzüberschreitende CBL, mit 15 Prozent Marktanteil. Voraussichtlich Ende Februar soll die Initiative im Senat diskutiert werden, im Repräsentantenhaus liegt noch kein entsprechender Gesetzesvorschlag vor. Ein Zeitplan, wann das Gesetz in Kraft treten könnte, ist derzeit aber nicht bekannt, Beobachter rechnen damit frühestens in einem Jahr.
Inzwischen kämpft der Lobbying-Verband der Leasing-Industrie gegen alle Initiativen zur Einschränkung oder Abschaffung dieser Leasing-Formen. Bereits seit den 80er-Jahren hat es in den USA dazu mehrere Gesetzesänderungen gegeben, doch haben die Investmentgesellschaften immer wieder neue Ausweichvarianten gefunden. Seit der Grassley-Initiative liegen alle Projekte auf Eis, da befürchtet wird, dass die Gesetzesnovelle, wenn überhaupt, rückwirkend in Kraft treten könnte. Eine solche Möglichkeit wird aber von Experten ausgeschlossen, da dies das amerikanische Rechtssystem nicht zulassen würde, sagen Juristen.
(apa, red)
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