Nach BHI und Rieger-Debakel: Haftung für künftige Pleiten geklärt
- Gesetzesnovelle in Begutachtung
- FMA haftet mit jährlich bis zu 50 Mio. Euro und bittet Banken zur Kasse
Die Amtshaftung des Bundes bei künftigen Pleiten in der Kreditwirtschaft bleibt grundsätzlich, die Finanzmarktaufsicht (FMA) haftet mit jährlich bis zu 50 Mio. Euro, bittet dafür aber die Banken zur Kasse. Das sieht eine Gesetzesnovelle vor, die soeben in Begutachtung ging.
Weil bei den Pleiten von BHI und Riegerbank der Bankprüfer versagte hatte, kam laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) die Republik Österreich zum Handkuss. Die Höchstrichter hatten festgestellt, der Bankprüfer agiere in derartigen Fällen als "hoheitliches Organ", weshalb seine Fehlleistung die Amtshaftung auslöse. Seit 2001 wird die Bankenaufsicht nicht mehr vom Finanzministerium ausgeübt, sie obliegt vielmehr der unabhängigen FMA.
Der Bund bleibe grundsätzlich Träger der Amtshaftung, sagte der Geschäftsführer der Bundeskreditsparte in der Wirtschaftskammer Österreich, Herbert Pichler, der Zeitung. Er könne aber bis zu einer Summe von 50 Mio. Euro pro Jahr bei der FMA Regress nehmen. Die FMA müsse dafür eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen, deren Prämie aus dem FMA-Budget zu bezahlen sei.
Da der Bund nur einen bescheidenen Fixbetrag zum Budget der FMA beisteuere und Banken sowie Versicherungen ihre Beaufsichtigung großteils selbst bezahlen müssten, kritisiert Pichler die angepeilte Lösung, die für Geldinstitute zusätzliche Kosten mit sich bringt.
Grundsätzlich sei man der Ansicht, dass Bankenaufsicht eine Staatsaufgabe sei, was natürlich auch für deren Finanzierung gelten sollte. Problematisch sei, dass die Geldinstitute nun für Fehler in der Aufsichtstätigkeit indirekt zur Kasse gebeten würden, auf die sie selber keinen Einfluss hätten. Auch wenn die Haftung limitiert sei, lehne die Kreditwirtschaft die geplante Lösung ab, so Pichler.
(apa, red)
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