Mittwoch, 18. Februar 2004

"Fall Walter Mayer": FIS ergreift laut Mayers Rechtsanwalt keine Rechtsmittel

  • Ex-Sportdirektor darf laut Einstweiliger Verfügung bis 30. April 2005 arbeiten

Walter Mayer, der frühere Sportdirektor des Österreichischen Skiverbandes (ÖSV) für Langlauf und Biathlon, darf vorläufig bis Ende Mai 2005 wieder als Trainer arbeiten. Der Ski-Weltverband (FIS) werde keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Innsbrucker Landesgerichts ergreifen, hieß es am Freitag aus der Kanzlei von Mayers Rechtsanwalt. Das Gericht hatte vorige Woche im Zuge der Klage gegen die lebenslängliche Doping-Sperre durch die FIS der von Mildner eingebrachten Einstweiligen Verfügung stattgegeben.

"Der Gegner, die FIS, wird freiwillig auf Rechtsmittel verzichten. Damit ist die Einstweilige Verfügung bis 30. Mai nächsten Jahres zu vollziehen", formulierte ein Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Heinz Mildner, Josef Hanke, am Freitag gegenüber der APA. Die FIS habe noch bis Ende nächster Woche Zeit, die Gerichts-Entscheidung anzufechten.

Da dies aber nun nicht der Fall sein werde, dürfte das Hauptverfahren in den nächsten Wochen weitergeführt werden. Eine erneute Verhandlung soll demnächst ausgeschrieben werden, sagte Hanke.

Hätte die FIS die Entscheidung des Landesgerichts bekämpft, wäre der Fall zunächst an das Oberlandesgericht (OLG) sowie in weiterer Instanz an den Obersten Gerichtshof (OGH) weitergeleitet worden.

Die FIS wollte die Aussagen nicht kommentieren. "Kein Kommentar zu laufenden Verfahren", erklärte Generalsekretärin Sarah Lewis.

(apa/red)

18.2.2004 14:02