Sonntag, 22. Februar 2004

Regionalwahlen in Frankreich: Le Pen darf nicht kandidieren

  • Gericht: Rechtsextremist kann Wohnsitz nicht nachweisen

Der Rechtsextremist Jean-Marie Le Pen darf bei den französischen Regionalwahlen im März nicht kandidieren. "Le Pen ist nicht wählbar", entschied das Verwaltungsgericht von Marseille am Sonntag. Diese Entscheidung ist endgültig.

Der Präfekt der Region Provence-Alpes-Côte d'Azur hatte am Mittwoch beschlossen, Le Pen nicht als Bewerber bei den Wahlen zuzulassen, weil der 75-Jährige keine Steuerbelege als Beweise dafür vorlegen kann, dass er in der Region wohnt. Le Pens Hauptwohnsitz ist eine Villa in Saint-Cloud bei Paris.

Le Pen legte Berufung beim Staatsrat ein, der obersten Instanz der französischen Verwaltungsgerichte. Der Staatsrat bestätigte aber am Samstag das Verbot, das Verwaltungsgericht in Marseille dann am Sonntag.

Die Regionalwahlen sind am 21. und 28. März. Umfragen sehen Le Pens Front National (FN) landesweit mit etwa einem Sechstel der Stimmen hinter den Rechts-Bürgerlichen und den Sozialisten. Le Pen war 2002 überraschend in die Stichwahl um die Präsidentschaft gegen Amtsinhaber Jacques Chirac gekommen, hatte aber haushoch verloren.

Die FN hat nun bis Montagmittag Zeit, einen Ersatzkandidaten für Le Pen in der Region Provence-Alpes-Côte d'Azur aufzustellen.

(apa)

22.2.2004 20:31