Freitag, 20. Februar 2004

Justizausschuss: ÖVP & FPÖ beschließen neue Strafprozessordnung

  • Vorverfahren: Statt Untersuchungsrichter ermittelt Staatsanwalt
  • SPÖ und Grüne stimmten dagegen

ÖVP und FPÖ haben am Freitag im Justizausschuss die seit Jahren diskutierte Reform der Strafprozessordnung beschlossen. Das Gesetz regelt das Vorverfahren bis zur Anklageerhebung gänzlich neu: Leiter der Ermittlungen ist nicht mehr der Untersuchungsrichter, sondern der Staatsanwalt. Richter sollen - außer bei besonders Aufsehen erregenden Fällen - nur noch für den Rechtsschutz zuständig sein.

Die Opposition stimmte wie angekündigt gegen den Gesetzesentwurf. SPÖ und Grüne sehen eine Reihe von Verfassungswidrigkeiten, außerdem verlangen sie unter anderem eine weitere Ausweitung der Opfer- und Beschuldigtenrechte. Die SPÖ will das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof anfechten. Die neue Strafprozessordnung soll mit Jänner 2008 in Kraft treten. Die lange Legisvakanz ist nötig, weil die Justiz für die Vorbereitungen Zeit braucht. So muss die Zahl der Staatsanwälte aufgestockt werden.

Die Rolle des Staatsanwalts im Vorverfahren wird durch die Reform deutlich aufgewertet: Er leitet künftig an Stelle des Untersuchungsrichters die polizeilichen Ermittlungen. Richter sollen im Wesentlichen nur noch für den Rechtsschutz zuständig sein. In Ausnahmefällen sind allerdings weiterhin richterliche Ermittlungen vorgesehen, nämlich wenn daran "wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat und der Person des Tatverdächtigen ein besonderes öffentliches Interesse besteht".

Gesetzlich geregelt werden auch die Ermittlungen der Polizei und die Beschuldigtenrechte. Bei letzteren haben sich ÖVP und FPÖ auf den Kompromiss geeinigt, dass der Beschuldigte bereits zum ersten Polizei-Verhör einen Anwalt beziehen können soll, der aber von der Polizei ausgeschlossen werden kann, wenn sie die Ermittlungen behindert sieht. Geregelt werden auch Ermittlungsmethoden der Polizei, die bisher im rechtsfreien Raum durchgeführt wurden - die DNA-Analyse, die Observation oder der Scheinkauf.

Die StPO-Reform wird voraussichtlich am kommenden Donnerstag vom Nationalrat verabschiedet.

(apa)

20.2.2004 16:06