Donnerstag, 19. Februar 2004

Böhmdorfer drängt auf Unternehmens-Strafrecht: Firmen künftig "straffähig"?

  • Justizminister: "Konsens ist nahe". Auch Opposition dafür.
  • Kaprun-Urteil: Kein Kommentar von Böhmdorfer

Justizminister Dieter Böhmdorfer drängt auf die rasche Umsetzung des Unternehmensstrafrechts. Österreich müsse EU-Richtlinien zur Strafbarkeit juristischer Personen umsetzen, die Vorarbeiten im Ministerium seien bereits weit gediehen. Böhmdorfer hofft nun auf einen Gesetzesbeschluss im Parlament vor Jahresende: "Der Konsens innerhalb der Koalition ist zum Greifen nahe." SPÖ und Grüne befürworten eine rasche Lösung, auch die Wirtschaft zeigt sich gesprächsbereit.

Ob der VP-Wirtschaftsflügel das Gesetz bisher verschleppt habe? Böhmdorfer: "Es ist natürlich für die Wirtschaft ein bedeutendes Gesetz, aber der politische Wille ist vorhanden." VP-Justizsprecherin Maria Fekter hatte die Verzögerung des Gesetzes auch damit begründet, dass der zuständige Sachbearbeiter im Justizministerium derzeit karenziert sei. Böhmdorfer wies dies zurück. Der Mitarbeiter "geht als Mann in Karenz. Wir freuen uns darüber, aber eine Verzögerung gibt es dadurch nicht".

Wirtschaft verhandlungsbereit
Österreichs Wirtschaft steht einem neuen Unternehmensstrafrecht durchaus offen und verhandlungsbereit gegenüber. In den laufenden Gesprächen mit dem Justizministerium und dem Parlament bemühe man sich um eine praxisgerechte Lösung, so der Generalsekretär-Stellvertreter der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Reinhold Mitterlehner, am Freitag in einer Presseaussendung.

Mitterlehner pflichtet darin auch anderen Rechtsexperten bei, dass ein neues Unternehmensstrafrecht bei den Urteilen im Fall des Seilbahn-Unglücks von Kaprun keine Auswirkung gehabt hätte, da ein Verschulden individueller Art nicht festgestellt worden sei. Bei den nun bevorstehenden Schadenersatzprozessen hafte das betroffene Unternehmen schon nach derzeitiger Rechtslage mit seinem Vermögen.

Gegen Doppelbestrafung
Beim Unternehmensstrafrecht seien allerdings noch einige Fragen offen. Mitterlehner lehnt etwa eine Doppelbestrafung in ein- und derselben Sache ab. "Ein Organwalter eines Unternehmens, wie etwa ein Geschäftsführer, haftet bei persönlichem Verschulden schon jetzt als Person", so Mitterlehner. Eine zusätzliche doppelte Bestrafung dann auch für das Unternehmen in ein- und derselben Causa sei dann widersinnig. Vor allem wenn man zusätzlich bedenkt, dass die Unternehmen schon jetzt zivilrechtlich im Schadenersatzfall voll haften.

Ein neues Unternehmensstrafrecht müsse daher nach anderen Spielregeln ablaufen als das herkömmliche Strafrecht. "Das Verschulden einer juristischen Person wie einer GmbH oder einer AG ist nicht denkbar, wenn einer natürlichen Person ein Verschulden zurechenbar ist."

Opposition für rasche Umsetzung
SPÖ und Grüne haben im Rahmen einer aktuellen Aussprache mit Böhmdorfer die rasche Umsetzung des Unternehmensstrafrechts gefordert. Die Opposition warf der ÖVP vor, die Umsetzung des Unternehmensstrafrechts bisher verhindert zu haben.

Kaprun-Urteil: Böhmdorfer gibt keinen Kommentar ab
Das Urteil im Kaprun-Prozess wollte Böhmdorfer am Freitag nicht kommentieren. Auf die Aussagen des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider angesprochen, der die Freisprüche als "völlig unverständlich und unwürdig" bezeichnet hatte, meinte Böhmdorfer am Rande der Justizausschuss-Sitzung: "Ich glaube nicht, dass ich auf diese Äußerung reagieren sollte." Bei einem derart emotionalen Thema müsse man auch mit emotionalen Reaktionen rechnen.

Vor einer weiteren Beurteilung der Sache müsse man nun das schriftliche Urteil abwarten, betonte der Justizminister.

(apa/red)

19.2.2004 15:05