Mittwoch, 18. Februar 2004

VfGH: Militärbefugnisgesetz teilweise aufgehoben

  • Ohne konkreten Tatverdacht dürfen Personen nicht belauscht werden
  • Aufgehobene Bestimmungen müssen bis Jahresende repariert sein

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Teile des Militärbefugnisgesetzes aufgehoben. Die SPÖ hatte das Gesetz angefochten, weil sie unter anderem den Datenschutz verletzt sah. Laut Radio-Bericht wurde unter anderem die Möglichkeit aufgehoben, auch ohne konkreten Tatverdacht Personen zu belauschen und verdeckt zu ermitteln.

Die Möglichkeit der vorsorglichen Ermittlung widerspricht laut VfGH den Grundrechten. Aufgehoben wurde dem Bericht zufolge auch die Möglichkeit, "Unverdächtige" festzunehmen. Auch das Procedere der Festnahme ist demnach nicht gesetzeskonform. Beanstandet wurde auch die Funktion des Rechtsschutzbeauftragten, dessen weisungsfreie Prüftätigkeit nicht sicher gestellt sei. Die aufgehobenen Bestimmungen müssen bis Jahresende repariert werden.

Abgewiesen wurde die Beschwerde gegen die unklare Trennung zwischen Militär und Polizei, andere Einsprüche wurden dem Bericht zufolge aus formalen Gründen nicht behandelt.

Der geschäftsführende SPÖ-Klubobmann Cap sieht die Kritik seiner Partei am Militärbefugnisgesetz "zur Gänze bestätigt". Der Verfassungsgerichtshof habe der SPÖ in allen substanziellen Punkten Recht gegeben, so Cap. Den militärischen Geheimdiensten seien "bei weitem zu viele Befugnisse übertragen worden", was vom VfGH nun rückgängig gemacht werde. (apa)

18.2.2004 14:44