Dienstag, 17. Februar 2004

Arzt untersuchte Krebsabstriche nicht: 2 Jahre teilbedingte Haft!

  • Urteil nicht rechtskräftig. Angeklagter bekannte sich schuldig: "Es tut mir aufrichtig leid"
  • PLUS: Arzt im NEWS-Interview

Der Fall schockte vor zwei Jahren ganz Österreich: Ein Villacher Frauenarzt schickte zwischen 1995 und April 2002 Tausende Krebsabstriche nicht ans Labor! 26 seiner Patientinnen erkrankten an Gebärmutterhals-Krebs, drei starben! Anklage: Fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung der körperlichen Gesundheit und schwerer gewerbsmäßiger Betrug. Der Prozess gegen den Arzt am Landesgericht Klagenfurt war kurz. Das nicht rechtskräftige Urteil: Zwei Jahre teilbedingte Haft, sechs Monate muss er absitzen.

In der Urteilsbegründung sagte Vorsitzender Christian Liebhauser-Karl, dass das Delikt der schweren Körperverletzung zweifelsfrei gegeben sei. Ein kausaler Zusammenhang zwischen den insgesamt 30 Krebserkrankungen und den Verfehlungen des Arztes habe jedoch nur in sechs Fällen konkret nachgewiesen werden können.

Der Frauenarzt habe mit seinen Handlungen das Prinzip der Vorsorgeuntersuchung ad absurdum geführt. Diese "moralische Verwerflichkeit" könne strafrechtlich nur bedingt geahndet werden. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.


Der am vergangenen Samstag 59 Jahre alt gewordene Villacher Frauenarzt bekannte sich gegenüber dem Richter schuldig. "Es tut mir aufrichtig leid", "ich wollte niemandem schaden." Auf die Frage, warum er die Krebsabstriche nicht habe befunden lassen, meinte er: "Ich finde keinen Grund."

"Habe Abstrich gegen das Licht gehalten"
Plötzlich sei er der Meinung gewesen, dies selbst zu können. "Ich habe den Abstrich genommen und ihn gegen das Licht gehalten und geglaubt, dass man Veränderungen erkennen kann", sagte der Arzt. Heute wisse er, dass dies nicht der Fall sei. Die Verrechnung gegenüber den Krankenkassen sei eine "automatische Geschichte" gewesen.

Der Angeklagte berief sich auf seine manisch-depressive Erkrankung. Er sei von Kollegen dazu aufgefordert worden, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben. "Ich habe es nicht getan, denn es ist mir ja gut gegangen", sagte er.

Anklage nur in sechs Fällen
Insgesamt sind 26 Patientinnen, bei denen der Mediziner Abstriche vorgenommen und nicht weitergeschickt hatte, an Gebärmutterhals-Krebs erkrankt.

Angeklagt war er aber nur in sechs Fällen. Bei drei davon, bei welchen es zu einer Operation gekommen war, lautet der Vorwurf auf fahrlässige Körperverletzung, bei den drei anderen auf Gefährdung der körperliche Sicherheit. Der Tod von drei Frauen steht laut Gutachten des Grazer Gynkologen Univ.-Prof. Raimund Winter nicht im Zusammenhang mit den Verfehlungen des Arztes. Daher auch keine Anklage wegen fahrlässiger Tötung.

Einen Schaden von rund 50.000 Euro richtete der Frauenarzt, der von Rechtsanwalt Hans Gradischnig vertreten wurde, bei der Kärntner Gebietskrankenkasse, der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, der Versicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahner an. Er berechnete jeweils das volle Honorar für die Untersuchungen, obwohl er die Krebsabstriche nur bei sich aufbewahrte, anstatt sie an das zuständige Labor zu schicken.

Laut Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Univ.-Prof. Reinhard Haller leidet der Angeklagte unter einer "affektiven Psychose" und ist nur eingeschränkt schuldfähig. (apa/red)

17.2.2004 15:59