Montag, 16. Februar 2004

1. Entwurf der Verfassungs-Reform: Recht auf Streik wurde gestrichen

  • Verfassungsexperte Mayer gestand: Ergebnisse "dürftig & mager": Einigung nur in drei Punkten
  • Grüne fürchten, dass aus großem Wurf nichts wird

Das Thema Verfassungs-Reform ist neues Streit-Thema zwischen Regierung und Grünen. Nationalratspräsident Khol legte den 1. Experten-Entwurf vor: Das im ÖVP-Entwurf enthaltene (Grund)-Recht auf Streik wurde wieder gestrichen. Khol erklärte, dass die Arbeit des Österreich-Konvents planmäßig vorangehe. Von den Grünen kam Kritik: Vize Glawischnig befürchtet, dass aus dem großen Wurf nichts werde.

Die ÖVP präsentierte am Montag ihren vom Verfassungsexperten Grabenwarter ausgearbeiteten Entwurf für eine Verfassungs-Präambel und für einen Grundrechtskatalog. Nationalratspräsident Khol (V) betonte die Wichtigkeit einer Präambel für eine Verfassung: In 143 von derzeit 191 Staatsverfassungen sei eine Präambel vorangestellt. Das ursprünglich im ÖVP-Entwurf zum Grundrechtskatalog enthaltene Streikrecht wurde wieder gestrichen: In diese Frage sollen die Sozialpartner Einigung erzielen.

Grabenwarter stellte die Notwendigkeit einer Zusammenführung der in verschiedenen Verfassungsdokumenten enthaltenen Grundrechte heraus: "Das älteste Grundrecht, der Schutz des Hausrechts, ist 142 Jahre alt. Der Schutz der persönlichen Freiheit wurde 1988 kodifiziert", zeichnete Grabenwarter den historischen Rahmen. Die in der EU-Grundrechtscharta enthaltenen Rechte seien auch in die VP-Vorlage eingearbeitet worden.

Die ersten Artikel kodifizierten unter anderem die Menschenwürde und das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Weiters sei ein Verbot der Sterbehilfe enthalten. Mit dem in Artikel 2 enthaltenen Recht auf Leben solle die vom Verfassungsgerichtshof geklärte Diskussion um die Fristenlösung nicht "neu aufgerollt" werden, stellte Grabenwarter klar. Es folgen der Schutz der Familie, Eltern, Kindern und Frauen. Die in den weiteren Artikeln enthaltenen "sozialen Rechte" seien als Gesetzgebungsaufträge zu verstehen. Mit dieser Auflistung gehe die ÖVP über den Katalog der EU-Grundrechtscharta hinaus, erläuterte Grabenwarter.

VP-Klubobmann Wilhelm Molterer hält den Grabenwarter-Entwurf für "modern, verständlich und effizient". Der nötige Spielraum für den einfachen Gesetzgeber sei gegeben: "Es ist ein wirklich moderner Wurf", so der Klubchef.

In der Frage der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern sprach sich Molterer für ein "Drei-Säulen-Modell" aus: neben einer "reinen Bundeskompetenz" und einer "reinen Länderkompetenz" soll es eine "gemeinschaftliche Zuständigkeit" geben. Daraus könne sich eine "interessante Aufgabenstellung für einen Bundesrat neu" ergeben.

Oberösterreichs Landtagspräsidentin Angela Orther (V) sieht mit dem Modell "klare, effiziente und durchschaubare Regeln in dieser Republik" verwirklicht. "Wir sind sehr daran interessiert, am Ende des Jahres eine neue Verfassung zu haben", erhofft sich Orther. (apa)

16.2.2004 11:55