Justizminister: Mündliches Testament nur noch in Notfällen
- Wegen häufig auftretender Streitigkeiten und nahe liegender Missbrauchsmöglichkeit
- Regierungsvorlage soll bis April ausgearbeitet sein
Das mündliche Testament soll künftig nur noch in Ausnahmefällen akzeptiert werden. Das sieht eine Initiative von Justizminister Böhmdorfer vor. Derzeit kann der Erblasser in Anwesenheit von drei Zeugen ein mündliches Testament ablegen, wobei keiner der drei zu den Begünstigten zählen darf.
Als Gründe werden häufig auftretende Streitigkeiten und die relativ nahe liegende Missbrauchsmöglichkeit genannt. Nach Vorstellungen des Justizministeriums soll das mündliche Testament nur noch als Notform erhalten bleiben. Es würde dann zum Einsatz kommen, wenn die unmittelbare Gefahr droht, dass der Betroffene keine Möglichkeit mehr hat, ein reguläres Testament zu verfassen. Dafür wird es künftig genügen, dass zwei Zeugen anwesend sind.
Eine entsprechende Regierungsvorlage soll bis in den April ausgearbeitet werden. Die Richterschaft hat namens ihrer Präsidentin Barbara Helige bereits die Abschaffung des mündlichen Testaments befürwortet.
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