Rassenhass: Bewährungsstrafe und Wahlrechtsverlust für Le Pen gefordert
- Le Pen tritt im März bei französischen Regionalwahlen an
- FN-Chef hetzte in Interview gegen Muslime
In einem Prozess um Anstiftung zum Rassenhass hat die Anklage für Jean-Marie Le Pen zwei Monate Haft auf Bewährung und die Aberkennung des passiven Wahlrechts für ein Jahr verlangt. Der Chef der rechtsextremen Nationalen Front (FN) solle außerdem 8.000 Euro Bußgeld zahlen, forderte die Staatsanwaltschaft am Freitag in Paris.
Le Pen (75) hatte in einem Interview gesagt, die Muslime würden den anderen Befehle erteilen, sobald ihre Zahl in Frankreich erst einmal auf 25 Millionen angestiegen sei. Wer ihnen dann nicht mit gesenktem Blick begegne, der dürfte "Prügel" riskieren. Le Pens Anwalt plädierte auf Freispruch. Das Urteil mit der möglichen Aberkennung des passiven Wahlrechts erfolgt am 2. April. Le Pen tritt bei den französischen Regionalwahlen in der zweiten März-Hälfte an. (apa/red)
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