Causa Grasser: ÖVP hält nichts von RH-Prüfung
- Staatssekretär Finz: "RH begibt sich auf dünnes Eis"
- RH-Präsident Fiedler: "Großes Interesse der Öffentlichkeit"
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Homepage-Firmen packen aus
Der Rechnungshof (RH) wird die Causa Grasser prüfen. Das kündigte RH-Präsident Franz Fiedler am Samstag in einer der APA übermittelten Stellungnahme an. Die Regierungsparteien, vor allem die ÖVP, halten wenig von dieser Idee. VP-Budgetsprecher Stummvoll meinte, eine Prüfung sei "überflüssig". Für Staatssekretär Finz begibt sich der Rechnungshof auf "dünnes Eis".
"Völlig wertneutral" sieht der freiheitliche Vizekanzler Gorbach die angekündigte Prüfung. Er sei "gespannt, ob da zusätzlich etwas kommt", so Gorbach gegenüber dem ORF-Radio - und fügte gleich hinzu: "Ich glaube nicht."
Dass Grassers Vater Aktien der Internet-Firma FirstInEx gehalten hat, die für Finanzministerium und Homepage-Verein gearbeitet hat, ist für Gorbach kein Problem: "Die Zeiten, wo es hier Sippenhaftung gibt, sind ja längst vorbei, Gott sei Dank."
Hinter Grasser steht auch der Kärntner Landeshauptmann Haider. Er fordert allerdings von den Staatsanwälten mehr Tempo bei der Prüfung der Causa ein. Die Staatsanwälte müssten sich bewusst sein, dass sie hier nicht "Spielmaterial" in den Händen hätten, sondern es um die Reputation eines wichtigen Ministers gehe.
Fiedler kündigt Prüfung an
"In der konkreten Angelegenheit" rund um die Gebarung der Homepage von Finanzminister Karl-Heinz Grasser seien eine "Reihe von Fragen und Problemstellungen aufgetaucht, denen ganz generell eine prüfungswürdige Gebarungsrelevanz innewohnt", so RH-Präsident Fiedler. Die Untersuchung wird im Rahmen einer "bereits geplanten Rechnungshofprüfung" stattfinden.
Die Opposition hatte sich in den vergangenen Wochen eine RH-Prüfung gewünscht, konnte aber keinen Antrag einbringen. Den Grünen fehlten dazu drei Abgeordnete, und die SP-Fraktion im Nationalrat hat schon das Maximum von zwei Anträgen (Adonis, Eurofighter) ausgefüllt. Grasser wiederum lehnte es ab, selbst eine Rechnungshof-Prüfung zu beantragen.
Konkret heißt es in der Rechnungshof-Stellungnahme zur bevorstehenden Prüfung der Causa Grasser, der RH sei sich bewusst, dass an der gegenständlichen Angelegenheit ein großes Interesse der Öffentlichkeit bestehe: "Er hat jedoch zu berücksichtigen, dass der finanziellen Relevanz des konkreten Falles nicht annähernd die gleiche Bedeutung zukommt, wie deren politischer Brisanz". Die aktuellen Vorgänge im Finanzministerium würden in eine "bereits geplante Rechnungshofprüfung" einbezogen.
Da der Rechnungshof die Gebarung überprüft, sei für seine Entscheidung, ob er eine Überprüfung vornimmt oder nicht, die finanzielle Bedeutung des Prüfungsthemas maßgeblich. Auch der finanzielle Aufwand für eine Rechnungshofprüfung müsse gerechtfertigt sein. "Der Rechnungshof nimmt regelmäßig Gebarungsüberprüfungen im Finanzressort vor und überprüft dabei auch die steuerliche Behandlung der Abgabenpflichtigen durch die Organe der Finanzverwaltung. Er setzt jedoch keine Prüfung an, um isoliert einen bestimmten Steuerfall zu untersuchen".
Von dieser jahrzehntelangen bewährten Prüfungspraxis weiche der Rechnungshof nicht ab, betont Fiedler. Es entspreche jedoch andererseits der "Praxis des Rechnungshofes, an ihn herangetragene Anregungen daraufhin zu überprüfen, ob er sie in sein Prüfungsprogramm mit einbeziehen kann. In der konkreten Angelegenheit hat sich nun gezeigt, dass eine Reihe von - nicht unmittelbar Fall bezogene - Fragen und Problemstellungen aufgetaucht sind, denen ganz generell eine prüfungswürdige Gebarungsrelevanz innewohnt".
Aus diesem Grund und unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes werde sich daher der Rechnungshof dieser Sache im Rahmen einer bereits in seinem Prüfungsprogramm vorgesehenen Überprüfung im Finanzressort annehmen, heißt es. (apa/red)
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