Mittwoch, 11. Februar 2004

Mietrechtsentwurf: "Revolutionäre" Neuerungen

  • Abschaffung der gesetzlichen Regulierung von Mieten
  • Arbeiterkammer skeptisch

"Revolutionäre" Vereinfachungen im komplizierten österreichischen Mietrecht schlägt ein Ende Jänner verschickter Gesetzesentwurf des Justizministeriums vor - beispielsweise die Abschaffung der Richtwertmietzinse und ihre Ersetzung durch "angemessene Mieten". Der Fachverband der Immobilientreuhänder ist begeistert, die AK skeptisch.

In dem von einem Wiener Richter im Auftrag des Justizministeriums erstellten Entwurf würde nicht weniger angeregt als die Abschaffung der gesetzlichen Regulierung der Mieten, wie sie in Österreich seit Jahrzehnten üblich ist. Künftig sollen laut Entwurf alle Mietverträge zentral gespeichert und ein daraus gebildeter "Mietenspiegel" im Internet abrufbar sein. Als angemessen gelten demnach Mieten, die in den vergangenen Jahren üblicherweise für vergleichbare Objekte bezahlt wurden.

Der Entwurf enthält aber auch "einige Zuckerl für die Mieter", heißt es in dem Bericht. So sollen Weitergaberechte ausgebaut und befristete Verträge mit einem Abschlag von 50 Prozent versehen werden. Mieter sollen zudem das Recht haben, einen Untermieter zu suchen. Im Todesfall gibt es weitgehende Eintrittsrechte. Auch die derzeit übliche jährliche Indexanpassung der Miethöhe an die Verbraucherpreise soll fallen. Stattdessen soll aber der Mietzins dann in einem Schritt kräftig erhöht werden, wenn die Miethöhe nur noch 75 Prozent des angemessenen Betrags erreicht.

Generell soll auf eine Bruttomiete umgestellt werden, die alles enthält, also auch die Betriebskosten, aber auch Kosten für "Energie, Wärme, Wasser und Kommunikation".
(apa)

11.2.2004 19:47