Montag, 9. Februar 2004

Ministerrat: Elternteilzeit kommt - Kritik daran bleibt

  • Reduktion der Arbeitstätigkeit bis zum 7. Geburtstag des Kindes möglich
  • Arbeitenehmer muss aber drei Jahre im Unternehmen gearbeitet haben

Die Regierung hat am Dienstag im Ministerrat die neue Elternteilzeit beschlossen. Die Kritik reißt aber - auch innerhalb der Koalitionsparteien - nicht ab. Die Wirtschaftskammer und der Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender lehnen den Rechtsanspruch auf Teilzeit ab. Der Gewerkschaft, der Arbeiterkammer und der Opposition geht die Regelung hingegen nicht weit genug.

Konkret sieht das Gesetz einen Rechtsanspruch auf Teilzeit in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern und bis zum siebenten Geburtstag des Kindes bzw. einem späteren Schuleintritt vor. Voraussetzung: Der Mitarbeiter muss bereits drei Jahre im Betrieb sein. Keinen Anspruch haben Lehrlinge. Ebenfalls verwehrt werden kann die Elternteilzeit aus "betriebsorganisatorischen Gründen". Im Streitfall ist zuerst eine außergerichtliche Einigung zu versuchen. Gelingt diese nicht, muss sich der Arbeitgeber ans Arbeits- und Sozialgericht wenden.

In Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten gelten die gleichen Regelungen wie bisher. D.h. die Beschäftigten haben die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung nur bis zu dem 4. Geburtstag des Kindes. Erschwerend kommt hinzu, dass der Anspruch in diesem Fall vom Dienstnehmer eingeklagt werden muss.

Aber auch bei den Kleinunternehmen wurde eine gewisse Erleichterung geschaffen. Die bisher vorhandene Verquickung mit der Karenzzeit wurde fallen gelassen. Daher kann Teilzeit auch dann beantragt werden, wenn zuvor eine Karenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen worden war.

Bundeskanzler Schüssel sprach von einem "ganz wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie". Und auch der ÖVP-Arbeitnehmerflügel ÖAAB zeigte sich begeistert: "Mit diesem Gesetz sind wir auf dem richtigen Weg".
(apa)

9.2.2004 21:37