Freitag, 6. Februar 2004

"Raser-Versicherung": Liechtenstein verbietet Supergau-Crazy-Card

  • ARBÖ: "Raserversicherung ist auch in Österreich zu verbieten"
  • Neu seit 1.1.: Raser können sich gegen Radarstrafen versichern!

Die Geschäfts- und Marketingidee des Feldkircher Versicherungsmaklers Walter Gau, nach amerikanischem Vorbild Versicherungsschutz gegen Strafen bei Verkehrsübertretungen zu offerieren, stößt nicht nur bei Verkehrsexperten in Österreich auf Kritik. Im Fürstentum Liechtenstein hat das Amt für Volkswirtschaft den Vertrieb der Supergau-Crazy-Card überhaupt untersagt.

Mit der "Supergau-Crazy-Card" (270 Euro) will Versicherungsmakler Gau bei in- und ausländischen Firmen bis zu 20 Prozent Rabatt und u.a. auch Schutz gegen Parkstrafen und Strafmandate bei Verkehrsvergehen anbieten. Card-Inhabern sollten Strafmandate über 50 Euro zu 70 Prozent - bis maximal 600 Euro - rückvergütet werden. Bei größeren Sachschäden steht ein Leihwagen zu.

Autofahrerclubs und Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) kritisieren dieses Versicherungsangebot, damit würde zu schnellem Fahren Tür und Tor geöffnet. Gau selbst (http://www.supergau-card.com) hat die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, die Angebote seien rechtlich geprüft, außerdem sei der Schutz nicht uneingeschränkt. Bezahlt werde etwa nur bei maßvollen Temposünden mit höchstens 40 km/h Überschreitung.

Diese Rechtsauffassung teilt Liechtenstein nicht: Das Amt für Volkswirtschaft als Versicherungsaufsichtsbehörde hat diese Woche der jenseits der Grenze angesiedelten Supergau Consulting AG mit Sitz in Schaanwald den Verkauf und den Vertrieb der Supergau-Crazy-Card sowie von Produkten, welche einen Kostenersatz bei Radarstrafen und Parkvergehen gewähren, untersagt. Eine Überprüfung habe ergeben, dass es sich um einen unerlaubten Versicherungsbetrieb handelt.

ARBÖ sieht Präzedenzfall
Den Entscheid der Liechtensteinischen Versicherungsaufsichtsbehörde, nämlich den Verkauf und Vertrieb der "Supergau-Crazy-Card" zu untersagen, empfindet der ARBÖ als Präzedenzfall. Nach dem Verbot der "Raserversicherung" in Liechtenstein gebe es auch in Österreich keinen Grund, den Verkauf dieser Versicherung zu tolerieren, hieß es in einer Aussendung. Österreichs Finanzmarktaufsicht habe mit dem Urteil der Liechtensteiner eine ausreichende Grundlage, um den Vertrieb der Raserversicherung so rasch als möglich zu unterbinden. (APA/Red.)

6.2.2004 09:17