Mittwoch, 4. Februar 2004

EuGH-Urteil: Frächter können Brennermaut zurückfordern!

  • Asfinag drohen Rückzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe
  • Genaue Höhe muss Oberster Gerichtshof in Wien entscheiden

Frächter aus Österreich und anderen EU-Ländern können einen Teil der Brenner-Maut zurückverlangen, die sie Ende der Neunzigerjahre bezahlt haben. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Einige hundert Klagen sind bei österreichischen Gerichten bereits anhängig.

Die Frächter wollen von der Republik und Autobahngesellschaft Asfinag in Summe eine Viertelmilliarde zurück. Ob das gerechtfertigt ist, muss jetzt der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien entscheiden. Der EuGH hat in seinem Urteil heute noch offen gelassen, wie viel Bund und Asfinag zurückzahlen müssen.

Der Fachverband Güterbeförderung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) stuft 40 Prozent der zwischen 1995 und 1999 bezahlten Maut als zu viel bezahlt ein. Das wären laut Fachverband 250 Mio. Euro, die 1995 und 1996 von der Republik und von 1997 bis 1999 von der Asfinag zurückverlangt würden. Ob der OGH dieser Argumentation folgt bleibt abzuwarten.

Auch die Entscheidung des EuGH, wonach nur jene Frächter, die die Maut nicht an ihre Kunden weiter verrechnet haben, auch Teile zurückerstattet erhalten, sieht Fachverbandsgeschäftsführer Rudolf Bauer gelassen. Kein einziger Frächter habe die Maut weiterverrechnet, weil die Wettbewerbssituation eine solche Weiterverrechnung unmöglich gemacht hätte, meint der Frächter-Vertreter.

Im Verkehrsministerium gab man sich nach dem EuGH-Urteil am Donnerstag zurückhaltend. 40 Prozent Rückzahlung hält das Ressort für zu hoch gegriffen. Man wolle aber zunächst einmal das Entscheidung des OGH abwarten und mögliche Rückzahlungen mit der Finanzprokuratur im Finanzministerium besprechen, sagte der Leiter der Sektion Infrastruktur, Arnold Schiefer. (APA)

4.2.2004 15:46