Dienstag, 3. Februar 2004

Überblick: Entschädigungen bei Bahnverspätungen

  • Teilweise Fahrpreisrückerstattung oder Gutscheine bereits üblich

Während in Österreich Entschädigungen bei Zugsverspätungen noch individuell im Einzelfall geregelt werden, sind teilweise Fahrpreisrückerstattung oder Gutscheine bei den europäischen Bahnen bereits üblich. Hinsichtlich Pünktlichkeit und Entschädigung gibt es zwischen den Ländern große Unterschiede.

  • Belgien
    Besonders pünktlich ist die belgische Staatsbahn SNCB, die zugleich bei Verspätungen sehr großzügig ist: Kommt ein Eurostar-Zug zwischen Brüssel und London mit mehr als 60 Minuten Verspätung ans Ziel, erhalten die Fahrgäste einen Freifahrt-Gutschein. Im vergangenen Jahr musste SNCB allerdings nur wenige solcher Gutscheine ausstellen: Die Staatsbahn stellte 2003 einen Pünktlichkeitsrekord auf. 95,3 Prozent ihrer Züge kamen nach eigenen Angaben mit höchstens fünf Minuten Verspätung an.

  • Niederlande
    Auch die niederländische Bahn lässt sich Verspätungen etwas kosten: Hat der Zug 30 bis 59 Minuten Verspätung, bekommt der Bahnreisende nach Angaben der Bahnverwaltung in Utrecht die Hälfte des Fahrpreises zurück. Bei einer Stunde oder mehr winkt vollständige Vergütung.

  • Tschechei
    Bei der tschechischen Staatsbahn CD sind Verspätungen die Ausnahme. Am häufigsten noch kommen internationale Verbindungen etwa aus Hamburg oder Budapest verspätet ans Ziel - selten jedoch um mehr als 20 Minuten. Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde bekommt der Fahrgast den EC-Aufschlag zurück.

  • Frankreich
    Bei der französischen Staatsbahn SNCF beginnt die Entschädigung bei Fernzügen bei mehr als einer halben Stunde Verspätung: Sie zahlt ihren Kunden in diesem Fall 30 Prozent des Fahrpreises zurück. 2003 kamen rund 91,2 Prozent der Fernzüge mit weniger als 10 Minuten Verspätung an. Damit hat die SNCF allerdings ihr Ziel von 92 Prozent und ihr Vorjahresergebnis von 92,4 Prozent verfehlt.

  • Großbritannien
    Als chronisch unpünktlich gilt die privatisierte britische Bahn. Die Deutsche Bahn wird in der britischen Presse oft als leuchtendes Vorbild dargestellt. Die Gleis- und Signalanlagen auf der Insel sind so veraltet, dass im vergangenen Jahr erst Hitze, dann herbstlicher Blätterfall und schließlich Schneeverwehungen als Rechtfertigung umfangreicher Ausfälle herangezogen wurden. Feste Entschädigungsregeln gibt es nach Angaben der Betreiber nicht.

  • Deutschland
    Die Deutsche Bahn (DB) vergibt bei ICE-Verspätungen derzeit ab 30 Minuten Reisegutscheine für zehn Euro, ab 90 Minuten für 25 Euro. Vom 1. Oktober an sollen Fernreisenden der Deutschen Bahn bei mehr als 60 Minuten Verspätung 20 Prozent des Fahrpreises rückerstattet werden. Offizielle Angaben zur Pünktlichkeit gibt es nicht. In unbestätigten Medienberichten war von etwa 85 Prozent die Rede.

  • Österreich
    Auch in Österreich sind 2003 im Durchschnitt 85 Prozent aller Fernzüge pünktlich gewesen - wobei bei den ÖBB 5 Minuten und bei der DB 10 Minuten Verspätung als pünktlich gelten. Entschädigungen für ÖBB-Fahrgäste gibt es derzeit nur im Einzelfall. Nach Angaben eines Sprechers arbeiten die ÖBB aber zusammen mit anderen europäischen Bahnen an einer einheitlichen Regelung für die Entschädigung der Fahrgäste, die der EU-Kommission vorgelegt werden soll. Danach soll es bei gröberen Verspätungen auch in Österreich eine Fahrpreisrückerstattung geben. (APA/red)

    3.2.2004 17:08