Dienstag, 3. Februar 2004

EU-Kommission: Ryanair muss staatliche Subventionen teilweise zurückzahlen

  • Ryanair klagt vor dem EuGH
  • Streit in Österreich um Sonderkonditionen für Ryanair in Klagenfurt

Die EU-Kommission hat erstmals über die Grenzen staatlicher Subventionen für Billigfluglinien entschieden. Und nicht nur das: Sie fordert auch von der irischen Ryanair Rückzahlungen von Hilfen am belgischen Flughafen Charleroi. Ryanair kritisiert die Entscheidung als "Desaster" für die Billig-Airlines und will vor den EuGH ziehen.

Der belgische EU-Forschungskommissar Philippe Busquin sagte am Dienstag in Brüssel, die Kommission verlange die Rückzahlung eines Teils der Staatshilfen für Ryanair. Er nannte keine Beträge, sondern sprach lediglich von einem angemessenen Betrag. Er sehe keinen Grund für Ryanair, Charleroi nun als Standort aufzugeben.

Der Fall dürfte Auswirkungen auf die gesamte Billigflugbranche haben, weil er die Kalkulationsgrundlage für Ryanairs Billigpreise verändert.

Ryanair klagt vor EuGH
Die irische Ryanair hat die von der EU-Kommission geforderte Rückzahlung von Staatshilfen als Desaster für Billigfluglinien kritisiert. Unternehmenschef Michael O'Leary kündigte am Dienstag an, die Entscheidung der Kommission umgehend beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfechten zu wollen. Dabei werde Ryanair sicher auch von anderen Fluglinien und Flughäfen unterstützt.

Der Schaden der Rückzahlungsforderung, die auf maximal vier Mio. Euro geschätzt wird, sei jedoch bedeutungslos. Die heutige EU-Kommissions-Entscheidung werde das Geschäftsmodell von Ryanair nicht zerstören.

Bei führenden deutschen Billigfluglinien ist die Brüsseler EU-Subventionsentscheidung gegen den irischen Konkurrenten Ryanair eher positiv aufgenommen worden. Sprecher der zur Lufthansa-Beteiligung Eurowings gehörenden Airline Germanwings und der Billiglinie des Touristikkonzerns TUI, Hapag-Lloyd Express (HLX), sahen in der Entscheidung einen Schritt zu mehr Transparenz für die Förderung von Billigfluglinien.

Wirbel in Österreich
Die EU-Entscheidung über Subventionen an die Ryanair gilt als Präzedenzfall. In Österreich erhält Ryanair laut Austrian Airlines (AUA) bei Lande- und Passagiergebühren am Flughafen Klagenfurt 90 Prozent Rabatt auf die behördlich genehmigten Beträge, was auf heftige Kritik der AUA stößt.

Aus diesem Grund zahlt die AUA nach Eigenangaben seit Oktober des Vorjahres ebenfalls nur mehr 10 Prozent der Gebühren. Dagegen hatte der Kärntner Flughafen Klage eingereicht. Das Land Kärnten hat indes die Flugverbindung Klagenfurt-Wien neu ausgeschrieben.

In den Augen der Flughafen-Leitung ist die aktuelle EU-Entscheidung bedeutungslos für Kärnten.
(apa, red)

3.2.2004 08:47