Maier-Unfall: Teilerfolg für deutschen Unglückslenker
- Gericht ließ Schuldvorwurf fallen: Geldstrafe auf 750 reduziert
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Zu einem überraschenden Ergebnis im Rechtsstreit um den schweren Verkehrsunfall von Ski-Superstar Hermann Maier vor zweieinhalb Jahren ist es am Amtsgericht München gekommen. Einer der beiden Schuldvorwürfe an den 75-jährigen bayerischen Pensionisten, der laut Staatsanwaltschaft den Unfall verursacht hat, wurde fallen gelassen, das einmonatige Fahrverbot aufgehoben und die Geldstrafe von 2.750 Euro auf 750 Euro herabgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, teilte heute eine Sprecherin des Amtsgerichtes mit. Dennoch könnte Hermann Maier insgesamt fast zehn Millionen Euro kassieren (siehe Kasten rechts).
Der Richter hatte festgestellt, dass sich im Unfallbereich weder ein Verkehrsschild "Linksabbiegen Verboten" noch eine Sperrlinie befunden habe. Der deutsche Autofahrer Wolfgang S. aus Riemerling habe es beim Linksabbiegen am 24. August 2001 in Radstadt (Pongau) lediglich verabsäumt, vorschriftsmäßig nach rückwärts zu sehen, um auf den nachfolgenden Verkehr zu achten.
Weiters wurde festgehalten, dass Maier mit seinem Motorrad "trotz unübersichtlicher Verkehrslage" ohne zu blinken überholt hat. Man könnte sogar an eine Staatshaftung denken, so der Richter. Immerhin wurde nach dem Unfall die Beschilderung vor Ort geändert.
Hermann Maier, der mit seinem Motorrad auf der Katschberg-Bundesstraße (B 99) den Pkw des Pensionisten überholen wollte, war mit dem Wagen kollidiert und hatte sich dabei einen komplizierten Unterschenkelbruch zugezogen.
"Ein voller Erfolg" für den Unglückslenker
Der deutsche Autofahrer war im August 2002 wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 50 Tagessätzen a 55 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Sein Münchner Anwalt Emmanuel Besold hatte gegen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Einspruch erhoben. "Für uns ist das Urteil jetzt ein voller Erfolg", zeigte sich Besold erfreut. Sein Mandant werde den Richterspruch akzeptieren. Die Staatsanwaltschaft hat noch keine Erklärung abgegeben.
Fehlerhaftes Verhalten von Maier
Er habe immer wieder beteuert, dass sich auch Hermann Maier fehlerhaft verhalten habe, sagte Besold. Nach Angaben des Richters sei die Verkehrssituation tatsächlich unklar gewesen.
Die Ansprüche auf Schadensersatz und Verdienstentgang des "Herminators" an den deutschen Pensionisten sind noch nicht geklärt. Die Versicherung habe den Ausgang der strafrechtlichen Verhandlung abgewartet, teilte Besold mit. Jetzt werde "friedlich weiterverhandelt, um eine gütliche Einigung herbeizuführen".
(apa/red)
