Sonntag, 8. Februar 2004

Volksabstimmung: Schweizer in drei Fragen gegen Regierung und Parlament

  • Nein zu zweiter Gotthard-Röhre und Neuerungen beim Mietrecht
  • Ja zu lebenslanger Verwahrung von Sexualstraftätern

Die Schweizer Stimmberechtigten haben am Sonntag bei allen drei zur Abstimmung vorliegenden Initiativen deutlich gegen den Willen von Bundesrat (Regierung) und Parlament entschieden. Der "Avanti-Gegenvorschlag", der unter anderem die Errichtung einer zweiten Tunnel-Röhre am Gotthard vorsah, wurde vom Stimmvolk mit 62,8 Prozent Nein-Stimmen sowie von allen 26 Kantonen deutlich abgelehnt. Auch ein Vorschlag zur Revision des Mietrechts wurde von der Mehrheit nicht unterstützt. 56,2 Prozent befürworteten dagegen die lebenslange Verwahrung von Sexualstraftätern.

Volk und Stände, Stadt und Land und die Sprachregionen hätten klar gegen Bundesrat und Parlament entschieden. Der Bundesrat werde dem Volkswillen Rechnung tragen, sagte der Schweizer Bundespräsident und Wirtschaftsminister Joseph Deiss am Sonntag vor Journalisten.

Der Bau einer zweiten Tunnelröhre war ursprünglich zusammen mit dem Ausbau der stark belasteten Autobahnabschnitte Zürich-Bern und Genf-Lausanne Gegenstand einer Volksinitiative gewesen. Diese wurde im Herbst 2000 unter dem Titel "Avanti - für sichere und leistungsfähige Autobahnen" mit den nötigen 100.000 Unterschriften eingereicht. Das Parlament verpackte die Anliegen der Antragsteller aber in einen umfassenderen Gegenentwurf ("Avanti-Gegenvorschlag"), der auch von der Regierung (Bundesrat) unterstützt, beim Referendum am Sonntag von den Bürgern jedoch abgelehnt wurde.

Deutliche Zustimmung fand am Sonntag eine Volksinitiative zur lebenslangen Sicherungsverwahrung von als extrem gefährlich und nicht therapierbar eingestuften Sexual- und Gewaltstraftätern. Das von Regierung und Parlament zur Ablehnung empfohlene Begehren wurde mit 56,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Mit Ausnahme von Basel-Stadt und Waadt wurde der Initiative außerdem in allen Kantonen zugestimmt.

Beim Schweizer Mietrecht, dem dritten am Sonntag zur Abstimmung vorgelegten Bereich, bleibt hingegen alles beim Alten. 64 Prozent des Stimmvolkes lehnten eine Gesetzesrevision, nach der die Mieten statt an den Hypothekarzins hauptsächlich an die Teuerung gebunden werden sollten, ab. Kein Kanton stimmte der Vorlage zu. (apa/red)

8.2.2004 21:31