Strafprozess-Reform: Anwalt künftig bei Erstvernahme dabei
- Kritik von Opposition und von Seiten der Anwälte: "Mogel-Packung"
Die Reform des Vorverfahrens im Strafprozess steht. Die FPÖ hat sich parteiintern über den letzten offenen Punkt geeinigt, auch die ÖVP stimmt dem Kompromiss zu. Demnach soll künftig schon bei der ersten Einvernahme ein Anwalt dabei sein können. Er kann aber ausgeschlossen werden, wenn die Exekutive die Ermittlungen gefährdet sieht.
Wird der Anwalt zugelassen, soll er schon vor der ersten Einvernahme mit dem Beschuldigten sprechen dürfen und bei der Einvernahme anwesend sein. Herzstück der Reform ist aber der weitgehende Entfall der gerichtlichen Voruntersuchung durch Untersuchungsrichter. Stattdessen soll die Polizei unter Leitung des Staatsanwaltes Erhebungen durchführen.
Laut Justizminister Böhmdorfer sind dafür 55 zusätzliche Staatsanwälte nötig. Er ist zuversichtlich, dass er diese Aufstockung von Planposten bei den nächsten Budgetverhandlungen auch bekommt.
Streitpunkt: Anwalt bei erster Einvernahme
Strittig war bis zuletzt die Frage der Beiziehung eines Anwaltes bereits bei der ersten Einvernahme. FPÖ-Justizsprecherin Partik-Pable ging die vom Justizministerium vorgeschlagene Lösung zu weit. Mit der Ausschlussmöglichkeit bei gewissen Fällen gibt sich die Politikerin aber zufrieden. Ein eigenes Rechtsmittel gegen den Ausschluss des Anwaltes wird es nicht geben.
Mit der Einigung kann die StPO-Reform am 25. Februar im Nationalrat beschlossen werden. In Kraft treten soll sie erst Mitte 2007, um Zeit für die nötigen Änderungen beim Personal zu haben.
Opposition stimmt nicht zu
Nicht zustimmen werden voraussichtlich die Oppositionsparteien. SPÖ und Grüne stört so wie auch die Staatsanwälte, dass das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber den Staatsanwälten nicht geändert werden soll. Zusätzlich kritisiert die Opposition das Recht auf Ausschluss des Anwalts. Die Polizei könne damit "willkürlich" Anwälte ausschließen. Ähnlich argumentieren auch die Rechtsanwälte. Diese fordern übrigens die Einrichtung eines staatlich finanzierten Anwalt-Notdienstes, wie er auch in anderen Ländern besteht. (apa)
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