Freitag, 6. Februar 2004

Steuerreform: Ärztekammer will vor Gericht ziehen

  • Kritik an "beispielloser Bevorzugung des Gewerbes"
  • PLUS: Alle Informationen zum Streit um die Pensionsreform!

Ungemach droht Schwarz-Blau derzeit nicht nur im Streit um die gemeinsam beschlossene Pensionsreform, die vor allem großen Teilen der FPÖ plötzlich nicht mehr so gut gefällt, nun deutet sich auch ein neuer Streit um die Steuerreform an: Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) hat nämlich am Freitag konkrete rechtliche Schritte gegen die Benachteiligung von Ordinationen bei der Steuerreform angekündigt.

Dabei geht es um die Beschränkung der Möglichkeit des halben Steuersatzes auf nicht entnommene Gewinne auf bilanzierende Unternehmen des Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Freiberuflichen Ärzten bleibt diese Möglichkeit versagt. Ärztekammer-Präsident Reiner Brettenthaler kritisiert das als "einseitige und beispiellose Bevorzugung des Gewerbes". Deshalb will er die Gerichte zur Klärung des Sachverhalts anrufen.

Zunächst will die Ärztekammer eine Steuererklärung abwarten, an Hand derer will sie dann vorgehen. Entweder soll dann ein Einzelfall durch den Instanzenzug bis zum OGH durchjudiziert werden oder eine Massenbeschwerde für mehrere Personen gemacht werden.

Dass die Möglichkeit des halben Steuersatzes auf nicht entnommene Gewinne für bilanzierende Unternehmen des Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft gilt, nicht aber für Freiberuflern hält die Ärztekammer für verfassungswidrig. "Wir gehen davon aus, dass sowohl der Gleichheitsgrundsatz, als auch der Grundsatz der Eigentumssicherung verletzt sein könnte", erklärte Brettenthaler in einer Aussendung. Die Unterschiede in den Einkunftsarten zwischen freiberuflichem Einkommen und Einkommen aus Gewerbebetrieben seien viel zu gering, um eine derartige steuerliche Ungleichbehandlung zu rechtfertigen. Mit der Regelung würden etwa Augenoptiker oder Zahntechniker besser gestellt als Fachärzte für Augenheilkunde oder Zahnärzte, obwohl das Investitionsvolumen, das gefördert werden soll, bei den Ärzten größer ist als bei den Gewerbebetrieben. (APA/red)

6.2.2004 10:50