Donnerstag, 5. Februar 2004

Kaprun-Prozess: Flut an Schadenersatzforderungen

  • 240 Personen hoffen auf Entschädigung durch die Kaprun AG
  • PLUS: Chronologie des Prozesses

Wenn am 19. Februar der Straf-Prozess um das Gletscherbahn-Unglück in Kaprun zu Ende geht, fängt der Streit um Schadensersatzforderungen erst an. Insgesamt haben 240 Privatpersonen zivilrechtliche Ansprüche von 9.5 Millionen Euro geltend gemacht. Mit Spannung wird daher auf die Urteilsbegründung von Richter Seiss gewartet. Die Beschuldigten weisen bis zum Schluss alle Ansprüche zurück.

Bisher wurden rund fünf Millionen Euro an Opfer-Angehörige ausbezahlt. 3,6 Millionen Euro gab es hierfür an Soforthilfe, vor allem in Form von Akonto-Zahlungen. Der Betrag werde sich erhöhen, da sich "einige Ansprüche, zum Beispiel Unterhaltsleistungen, noch über Jahre fortsetzen", betonte der Sprecher der Kaprun AG, Harald Schiffl.

Bereits im Strafprozess konnten die Angehörigen Schadensersatzforderungen stellen. Rund 300 Personen klagen 23,8 Millionen Euro ein (unter anderem Schmerzensgeld, Begräbniskosten, Unterhalt und Pensionsanspruchen). In ihren Schlussplädoyers wiesen die Verteidiger der Beschuldigten die Ansprüche zurück. Mit Spannung wird erwartet, ob Seiss in der Urteilsbegründung einen Schadensersatz zuerkennt.

Mit den zivilen Ansprüchen werden sich insgesamt 10 Bezirksrichter nach Ende des Strafprozesses befassen. Die Höhe des Gesamtstreitwertes bezifferte der Gerichtssprecher mit "mehr als 9,5 Millionen Euro". Dutzende Angehörige fordern jeweils rund 30.000 Euro psychisches Schmerzensgeld. Sie geben sich mit dem durch die Generali ausbezahlten Betrag von 7.267 Euro pro Antragsteller nicht zufrieden.

5.2.2004 11:00