Causa Grasser: Kabinettschef Winkler vor U-Richter
- Winkler leitet auch Verein zur Förderung der New Economy
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Neuigkeiten von der Causa Grasser: Im Rahmen der Vorerhebungen zum Verein zur Förderung der New Economy wurde der Kabinettschef des Finanzministers, Matthias Winkler, am Dienstag vom Untersuchungsrichter einvernommen. Der Generalsekretär der Industriellenvereinigung, Lorenz Fritz, soll nächsten Montag als Zeuge einvernommen werden, erklärte der Sprecher des Wiener Straf-Landesgerichtes, Friedrich Forsthuber, Dienstag gegenüber der APA. Finanzstaatssekretär Alfred Finz (VP) verteidigte seinen Chef derweil, indem er dessen Verein mit der Hochwasserhilfe gleichsetzte!
Winkler, der den Verein zur Förderung der New Economy leitet, war als Verdächtiger auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu einer "verantwortlichen Abhörung" geladen. Wenn kommende Woche auch Fritz - als Zeuge - einvernommen ist, gibt Untersuchungsrichter Michael Tolstiuk den Akt wieder an den Staatsanwalt zurück. Er entscheidet dann, wie es weiter geht.
Finz vergleicht Grasser-Verein mit Hochwasserhilfe
Finanz-Staatssekretär Alfred Finz vergleicht den Verein zur Förderung der New Economy mit einem Verein, der Hochwasseropfern hilft. Es sei keine Schenkungssteuer-Pflicht gegeben, wenn Zuwendungen im Sinn der Statuten gegeben werden, meinte Finz Dienstag im ORF-"Mittagsjournal". Wenn Finz den Verein mit einem Verein zur Unterstützung von Katastrophenopfern vergleiche, "unterstellt Finz damit, dass Grasser die Katastrophe sei", ätzte daraufhin SPÖ-Budgetsprecher Christoph Matznetter in einer Aussendung.
Zu meinen, dass die Zuwendungen der Industriellenvereinigung für die Homepage von Finanzminister Karl-Heinz Grasser an den New Economy-Verein steuerpflichtig wären, würde die gesamte steuerrechtliche Rechtsprechung über den Haufen werfen. Dann wäre es auch schenkungssteuerpflichtig, wenn ein Verein entsprechend seinem Vereinszweck Hochwasseropfern Zuwendungen macht, erläuterte Finz. "Die Finanzierung der Homepage ist praktisch der selbe Fall." (APA/red)
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