Schadenersatz für Passagiere: Airlines wollen klagen!
- AUA: Kosten für "Denied Boarding Compensation" werden sich auf 7 Mio. Euro verzehnfachen
- Überbuchte Jets: Jährlich bleiben 250.000 Passagiere am Boden
·Airlines klagen!
Schadenersatz: Tickets bald teurer?
·Fluglinien im Sicherheits-Check!
Durchklicken: Top- und Schrottjets!
Die Airlines protestieren, wollen sogar klagen! Grund: Der EU-Ministerrat hat nach monatelangem Hin und Her beschlossen, dass Fluggäste bei Überbuchung, Ausfall oder Verspätung Anspruch auf bis zu 600 Euro "Schmerzensgeld" haben! Airliner meinen, dass zu guter letzt die Passagiere die Konsequenzen tragen werden - weil die Tickets teurer werden könnten!
Monate wurde um das deutlich verbesserte Passagierrecht gestritten, aber sie treten Anfang 2005 in Kraft. Erste Reaktion der österreichische Austrian Airlines (AUA): Die Regelung sei "unsachgemäß", da Fluggesellschaften damit künftig auch für Verspätungen bezahlen müssten, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen.
Die AUA-Gruppe - mit den Gesellschaften Austrian/AUA, Lauda Air und Austrian arrows (Tyrolean) - wendet nach eigenen Angaben jährlich rund 750.000 Euro für "Denied Boarding Compensation" auf. Diese Kosten würden sich mit der neuen Regelung auf rund 7 Mio. Euro verzehnfachen, sagte AUA-Sprecher Johann Jurceka am Montag zur APA. Derzeit können 9 von 10.000 Passagieren wegen Überbuchung nicht befördert werden, also 0,09 Prozent der Fluggäste (rund 7.650). Im Vorjahr 2003 beförderten die drei Gesellschaften der AUA-Gruppe zusammen 8,5 Millionen Fluggäste.
Auch die Lufthansa bezeichnete verschuldensunabhängige Entschädigungsregelungen als "nicht akzeptabel". Für die Partnergesellschaften Air Berlin und "Niki" sind die neuen Entschädigungsregeln "maßlos überzogen". Denn nur 15 Prozent der Flugausfälle oder Verspätungen gingen auf Kappe der Airlines, sagte Air Berlin-Sprecher Peter Hauptvogel. In den meisten Fällen seien Streiks oder Bummelstreiks für Ausfälle und Verspätungen verantwortlich. Zu erwartende Konsequenz: "Die Airlines werden die Flugpreise erhöhen müssen, um die etwaigen Mehrkosten einzukalkulieren", sagte Hauptvogel. Man werde auch mögliche Klagen prüfen.
Die neue EU-Verordnung regelt auch, wann Erfrischungsgetränke, Mahlzeiten oder Hotelübernachtungen gewährt werden müssen. Davon profitieren nicht nur Passagiere auf Linienflügen, sondern erstmals auch Pauschalreisende. Ist ein Flug überbucht, erhalten Passagiere auf Langstreckenflügen 600 Euro Entschädigung. Bei bis zu 3.500 Kilometern sind 400 Euro fällig, bei einer Strecke von unter 1500 Kilometern immerhin noch 250 Euro. Das ist fast doppelt so viel wie bisher.
Daneben haben nicht beförderte Fluggäste die Wahl, sich auf einen anderen Flug umbuchen oder sich ihr Ticket erstatten zu lassen. Zudem haben sie Anrecht auf eine Mahlzeit und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Nach EU-Angaben bleiben jährlich rund 250.000 Menschen am Boden, weil die Maschinen überbucht sind. Die Fluglinien wollen damit eine höhere Auslastung erreichen, auch wenn gebuchte Passagieren nicht erscheinen.
Eine ähnliche Entschädigung erhalten Passagiere, wenn ihr Flug annulliert wird. Nicht zahlen muss die Airline nur dann, wenn sie die Passagiere zwei Wochen vor Abflug über den Ausfall informiert hat oder ihre Kunden auf einen zeitnahen Alternativflieger umbucht. Auch bei Verspätungen ab zwei Stunden müssen sich Airlines künftig deutlich kulanter zeigen. Die Reisenden erhalten dann Mahlzeiten und Erfrischungen. Gegebenenfalls wird ihnen auch eine Hotelübernachtung bezahlt. Beträgt die Verspätung mehr als fünf Stunden, können sich Passagiere den Flugpreis erstatten lassen, wenn sie die Reise dann nicht mehr antreten wollen.
Der Kompromiss im EU-Ministerrat kam gegen die Stimmen Großbritanniens und Irlands und unter Enthaltung Deutschlands zu Stande. Die deutsche Regierung hatte Ende der vergangenen Woche "erhebliche rechtliche Bedenken" über die Neuregelung geäußert. So müssten Fluggesellschaften nun auch bei Fällen höherer Gewalt haften, so etwa bei Streiks, Unwetter und sogar Terroranschlägen. Auch bei den Billigfliegern stößt die Verordnung auf Kritik. Sie zahlen derzeit zum Teil gar keine Entschädigung.
Die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen im Europaparlament, Ulrike Höfken, begrüßte die Entscheidung. "Wir sind zuversichtlich, dass mit den wachsenden Verbraucherschutzanforderungen keine hohen Mehrkosten verbunden sind, wie insbesondere die Billiganbieter fürchten, sondern dass die verbesserten Serviceleistungen bei annullierten und verspäteten Flügen durchaus honoriert werden."
Lichtblick für alle, die sich über ausgefallene oder verspätete Züge ärgern: Für den Bahn- und Schiffsverkehr plant die EU ähnliche Entschädigungsregeln. (apa)
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