Freitag, 30. Jänner 2004

Frankreich: 18 Monate bedingte Haft für ehemaligen Premier Juppé!

  • Dazu Verlust des passiven Wahlrechts
  • Begründung: "Illegale Einflussnahme" in Affäre um Scheinbeschäftigung

Der frühere französische Premierminister Alain Juppé ist wegen "illegaler Vorteilsnahme" zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil fällte ein Strafgericht am Freitag in Nanterre. Mit dieser Strafe für den amtierenden Bürgermeister von Bordeaux ist der Verlust des passiven Wahlrechts verbunden. Gegen das Urteil will der ehemalige Regierungschef Berufung einlegen.

Das passive Wahlrecht ist das Recht, sich in einer demokratischen Wahl wählen zu lassen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess um Scheinarbeit und Parteienfinanzierung acht Monate Haft auf Bewährung für Juppé gefordert. Für den konservativen Politiker stand bei dem Prozess die politische Karriere auf dem Spiel. Er hatte gesagt, bei einem Urteil, das seine Unwählbarkeit nach sich zieht, wolle er sich aus der Politik zurückzuziehen.

27 Angeklagte standen wegen der Affäre um Parteienfinanzierung in der ersten Hälfte der neunziger Jahre vor dem Strafgericht, darunter zwei damalige Schatzmeister der neogaullistischen Partei RPR.

Auch Staatspräsident Jacques Chirac soll in die weit verschlungene Affäre um Scheinbeschäftigung verwickelt gewesen sein. Der Präsident kann jedoch wegen der Immunität als Staatsoberhaupt nicht angeklagt werden. Juppe war seinerzeit Generalsekretär der Partei und im Pariser Rathaus mit den Finanzen betraut.
(apa, red)

30.1.2004 14:37