US-Antiterrorgesetz: Teile davon verfassungswidrig
- Zu unbestimmt formuliert
Eine US-Bundesrichterin hat jetzt erstmals Teile des nach dem 11. September erlassenen Antiterrorgesetzes (Patriot Act) für verfassungswidrig erklärt. Dabei geht es um die Vorschrift, die jegliche Unterstützung und Hilfen für Gruppen verbietet, die zu ausländischen Terrororganisationen erklärt wurden. Laut Richterin Collins ist die Wortwahl in der Regelung zu unbestimmt.
Das Justizministerium prüft das Urteil. Geklagt hatten fünf Organisationen und zwei US-Bürger, die sich nach Angaben des Gerichts für legale und friedliche Aktivitäten der Kurdischen Arbeiterpartei und der Befreiungstiger von Tamil Eelam einsetzen wollten. Den Klägern drohten bis zu 15 Jahre Haft, weil sie Gruppen, die für das Selbstbestimmungsrecht der Kurden in der Türkei eintreten, beraten wollten.
Die Kurdische Arbeiterpartei und die Befreiungstiger von Tamil Eelam, die für mehr Rechte für die Tamilen in Sri Lanka kämpfen, stehen seit 1997 auf der US-Liste ausländischer Terrororganisationen.
(apa)
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