Freitag, 30. Jänner 2004

Fall Cheibani W.: UVS-Urteil polarisiert politische Lager

  • Entscheidung ist nicht bindend: In möglichem Strafverfahren wäre Richter nicht an Erkenntnis des UVS gebunden

Das Urteil des Unabhängigen Verwaltungssenates (UVS) im Falll Cheibani W. sorgte am Freitag für Diskussionen. Nadja Lorenz, die Anwältin der Witwe, sah darin einen "Auftrag an die Staatsanwaltschaft" und erwägt eine Amtshaftungsklage. Unter Beschuss geriet Innenminister Strasser (V). Ihm wurde vorgeworfen, den Beamten Rückendeckung gegeben zu haben. Kritik an dem Spruch kam der FPÖ.

Nadja Lorenz ortete in dem UVS-Spruch einen "Auftrag an die Staatsanwaltschaft", die gerichtlichen Vorerhebungen auf konkrete Beamte einzugrenzen. Derzeit sind diese nur gegen den Notarzt sowie "unbekannte Täter" gerichtet. Im Hinblick auf das festgestellte unrechtmäßige Verhalten der Beamten erwägte sie eine Amtshaftungsklage. Da es keine Hinterbliebenen gibt, "prüfen wir derzeit, ob wir Schmerzensgeld geltend machen", so die Juristin.

Heftige Kritik gab es an Innenminister Strasser: SOS Menschenrechte kritisierte sein Verhalten. "Dass Innenminister Strasser den sechs angeklagten Polizisten Rückendeckung für deren 'rechtskonformes' Verhalten gibt, ist für das Vertrauen in die Exekutive sowie der Verhinderung von Alltagsrassismus nicht förderlich", sagte Geschäftsführer Peter Spieler.

Die Plattform "Gerechtigkeit für Seibane Wague" forderte Strasser auf, die politische Verantwortung für den Fall zu übernehmen. Vorfälle wie die "rechtswidrige Verhaftung Cheibani W.s seien Ausdruck von institutionellem Rassismus", hieß es in einer Aussendung der Ortganisation.

Ein "ideologisch motiviertes Urteil durch ein Polittribunal" sah der Wiener FP-Obmann Hilmar Kabas im Spruch des UVS. Die Causa dürfe nicht dazu führen, dass die Bekämpfung der Kriminalität künftig "nur mehr mit Glacehandschuhen möglich ist".
(apa)

30.1.2004 12:26