Tod von Cheibani W.: Verhaftung war nicht gesetzeskonform
- 15. Juli 2003: Mauretanier starb während Verhaftung
- Unabhängiger Verwaltungssenat gab der Witwe Recht
Der Prozess um den Tod von Cheibani W. vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) in Wien ist zu Ende. Die Entscheidung: Die Verhaftung war nicht gesetzeskonform. Vorsitzender Wolfgang Helm gab damit der Beschwerde der Witwe des Afrikaners Recht. Konkret bezeichnete er die Art und Länge der Fixierung, die Anbringung von Fußfesseln und die Misshandlung und Beschimpfung des Mannes als rechtswidrig.
Durch die Fixierung mit auf dem Rücken gefesselten Armen sei W. "akut und konkret"in seinem Leben gefährdet worden, sagte Helm. Für die unmittelbare Notwendigkeit etwa durch eine außergewöhnliche Aggressivität des Mannes habe es keinen Anhaltspunkt gegeben. Dass der Festgenommene misshandelt und beschimpft worden sei, sah er durch Zeugenaussagen glaubhaft belegt.
Tod am 15. Juli
Die Witwe des Mannes hatte das Verfahren angestrengt: Cheibani W. war am 15. Juli 2003 im Rahmen eines Polizei- und Rettungseinsatzes im so genannten Afrika-Kulturdorf gestorben. Dem war ein Streit mit dem Leiter des Dorfes vorangegangen, den jener beenden wollte, indem er die Exekutive um Hilfe rief. Die Beamten sollen den angeblich Tobenden zu Boden gedrückt und am Bauch liegend fixiert haben. Wenig später war der 33-Jährige tot.
Die Vertreterin der Klägerin sah die Gefährdung des Lebens von W. im Rahmen der Amtshandlung erwiesen.
Die Verwendung von Handfesseln und der geplante Transport des gebürtigen Mauretaniers in eine psychische Klinik sei nicht gerechtfertigt gewesen, sagte sie in ihrem Plädoyer. Als belastend für die Beamten bewertete sie die Art der Fixierung, die auch auf einem Video, das ein Zeuge gefilmt hatte, zu sehen sei. Durch die Fesselung und Fixierung in Bauchlage sei "eine schwere Gefährdung des Lebens eingetreten". Ob das nun zum Tod geführt habe oder nicht. Außerdem habe das Verfahren Abweichungen zu der vom Polizeieinsatzleiter verfassten Anzeige ergeben.
Der Behördenvertreter konterte, Cheibani W. sei bei seiner Festnahme "unberechenbar" gewesen und hätte daher eine potenzielle Gefahr dargestellt, wenn er ohne Fesselung im Rettungswagen mitgefahren wäre. Dass der Mauretanier "ohne formelle Begutachtung" in eine psychiatrische Klinik überstellt werden sollte, führte er auf die Beurteilung des anwesenden Rettungsarztes zurück, an der sich die Polizeibeamten orientiert hätten. Die monierten Abweichungen im Anzeigetext führte er auf die Kürze der Darstellung zurück, schließlich sei der Text nur vier Seiten lang.
Auch die Witwe des Afrikaners meldete sich zu Wort. Sie sprach von mehreren Unklarheiten in dem Fall und kritisierte die Vorgehensweise der Polizei hart. Wären die Beamten ausbildungskonform vorgegangen, "würde mein Mann noch leben", sagte sie.
(apa)
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