Freitag, 23. Jänner 2004

Hohes Schmerzensgeld: Sexualopfer erhält 65.000 €

  • Erstmals auch Entschädigung für spätere Qualen

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat ein erstinstanzliches Urteil bestätigt, bei dem einem Missbrauchsopfer 65.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen worden waren. Das sei, soweit ersichtlich, der mit Abstand höchste Betrag in einem derartigen Fall, erklärte die Anwältin des Opfers, Eva Plaz. Zudem wurden weitere 5.000 Euro Schadenersatz für entstandene Therapiekosten zugesprochen.

Die Klägerin war vor 30 Jahren als Kind von einem Familienmitglied über mehrere Jahre hinweg sexuell missbraucht worden. Das Opfer war danach über mehrere Jahre in Psychotherapie und wollte schließlich den Beklagten für das, was er ihr angetan hatte, zur Verantwortung ziehen. Strafrechtlich war der Sachverhalt längst verjährt, somit blieb nur eine zumindest finanzielle Wiedergutmachung im Wege einer Zivilklage, erklärte die Anwältin.

In einem vom Sachverhalt her vergleichbaren Fall hatte das OLG Innsbruck vor acht Jahren knapp 20.000 Euro (damals 250.000 Schilling) zugesprochen, das OLG Linz vor vier Jahren etwa 30.000 Euro (400.000 Schilling). Bemerkenswert sei die Höhe des zugesprochenen Betrages bei unveränderter Gesetzeslage, meinte die Anwältin.

Die ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof wurde nicht zugelassen, das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig.

(apa)

23.1.2004 08:49