Freitag, 23. Jänner 2004

Österreich-Konvent: Bundespräsident behält vorerst Macht

  • Keine umwälzenden Veränderungen in der Staatsstruktur

Im Österreich-Konvent hat nun der erste Ausschuss, jener zur Reform der "Staatlichen Institutionen", seinen Endbericht vorgelegt. Und eines vorweg: Auf umwälzende Änderungen der Staatsstruktur - etwa die Entmachtung des Bundespräsidenten oder die Abschaffung von Landtagen bzw. Bundesrat - konnten sich die Ausschuss-Mitglieder nicht einigen.

Dennoch befinden sich in den vom Ausschuss-Vorsitzenden Gerhart Holzinger zusammengefassten Minderheiten-Positionen einige weit reichende Vorschläge. Konsens besteht laut Holzinger darüber, dass die Einberufung von Nationalrat und Bundesversammlung künftig nicht mehr vom Bundespräsidenten, sondern vom Nationalratspräsidenten vorgenommen werden soll.

Auf eine weiter gehende "Entmachtung" des Präsidenten konnte sich der Ausschuss nicht einigen, auch wenn diese von einigen Mitgliedern durchaus angedacht wird. So findet sich im Ausschussbericht die Forderung einiger Mitglieder, dem Präsidenten das Recht zur Auflösung des Nationalrats, oder zur Ernennung bzw. Entlassung der Regierung zu nehmen.

Konsens herrscht in diesen Fragen aber nicht. Außerdem ist die Volkswahl des Bundespräsidenten im Ausschuss "grundsätzlich unbestritten geblieben", wie Holzinger betont. Gleichzeitig verweist der Verfassungsrichter darauf, dass die Direktwahl des Staatsoberhauptes "nicht mehr gerechtfertigt scheinen könnte", wenn es zu viele Kompetenzen verlieren sollte. Eine Mehrheit der Ausschussmitglieder ist immerhin dafür, "antiquierte" Rechte des Präsidenten zu streichen - etwa die Möglichkeit, uneheliche Kinder zu "legitimieren".
(apa)

23.1.2004 08:17