Richter zur Uni-Reform: Sie ist verfassungkonform!
- SP-Beschwerde abgewiesen, Leistungsvereinbarung aufgehoben
- Proteste gehen weiter: Studenten fordern Rektor-Rücktritt
·Uni-Protest
Studenten fordern Rektor-Rücktritt
·Torten-Attacke
Uni Wien: Rektor Winckler getroffen!
·Nach "Tortung"
Gehrer: "Unglaub- liche Eskalation"
Für ein Aufatmen bei der Regierung hat der Verfassungsgerichtshof am Freitag gesorgt. In seinem Erkenntnis zum Universitätsgesetz 2002 hat er die von der SPÖ angefochtene neue Organisation der Hochschulen für verfassungskonform erklärt. Aufgehoben wurde hingegen die ab 2007 geplanten Leistungsvereinbarungen zwischen Unis und Ministerium. Für diese fehle ein geeigneter Rechtsschutz, hieß es.
Für die Universitäten ändert sich durch das Erkenntnis nichts: Die bereits bestellten Organe bleiben unverändert, ebenso die Änderungen der inneren Organisation. Da die Leistungsvereinbarungen erst 2007 in Kraft getreten wären, hat der VfGH auch auf eine "Reparaturfrist" verzichtet.
Interessant die Begründung des VfGH für seine Entscheidung: Die Organisationsänderungen seien nur eine "systemimmanente Weiterentwicklung" der durch Universitätsorganisationsgesetz 1993 vorgegebenen Struktur. Pikant: Die SPÖ hat das UOG 1993 mitbeschlossen.
SPÖ-Klubobmann Cap sprach von einem "Teilerfolg". Er begrüße, dass die ab 2007 geplanten Leistungsvereinbarungen vom VfGH aufgehoben wurden. "Damit ist der drohende Privatisierungsprozess der Unis gestoppt worden".
Jubel dagegen bei der Regierung: Die Entscheidung gebe den Universitäten jene Sicherheit, die sie bei der engagierten Umsetzung des neuen Universitätsgesetzes bräuchten, meinte Bildungsministerin Gehrer. FPÖ-Wissenschaftssprecherin Bleckmann wertete das VfGH-Erkenntnis als Abfuhr für die "Reform- und Modernisierungsverweigerer" bei SPÖ und Grünen. (APA)
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