Haupt zeigt Muskel: Kindergeld-Weisung bleibt aufrecht
- Sozialminister setzt sich gegen Koalitionspartner durch
- SPÖ glaubt dem koalitionären "Scheinfrieden" allerdings nicht
·Koalitionszwist
Kindergeld entzweit ÖVP und FPÖ
·Kindergeld
Öllinger: Typische Haupt-Entscheidung
Der Streit ums Kindergeld scheint ausgeräumt, Sozialminister Herbert Haupt (FP) zeigte Muskeln und setzte sich offenbar durch: Die noch am Dienstag von ÖVP-Spitzen lauthals kritisierte Weisung Haupts, die Kontrolle der Zuverdienstgrenzen beim Kindergeld bis Jahresende auszusetzen, bleibt aufrecht.
Das ist das Ergebnis eines Treffens der Koalitionsspitze, unter anderem unter Beteiligung von Kanzler Wolfgang Schüssel (VP), Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Vizekanzler Hubert Gorbach und Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider (beide FP). Garantiert wird durch die Einigung auch, dass bei allfälligen Rückzahlungen nicht - wie derzeit theoretisch noch möglich - bis zu 15 Prozent an Verzugszinsen verrechnet werden.
Die Aufrechterhaltung der Weisung ist deshalb berechtigt und notwendig, da die von der Arbeiterkammer und Vertreterinnen und Vertretern der Oppositionsparteien einzelnen veröffentlichten "Horrorzahlen" nicht den Tatsachen entsprächen und zu Verunsicherung der Kindergeldbezieher geführt hätten, argumentiert Haupt: "Wir lassen es nicht zu, dass auf Kosten der Kindergeldbezieher/innen ein AK-Wahlkampf mit billiger und unwahrer Polemik geführt wird" so Haupt unisono mit den Staatssekretären Alfred Finz und Ursula Haubner in einer gemeinsamen Aussendung.
Die Vorüberprüfungen des Sozialministeriums während der letzten zwei Tage hätten ergeben, dass auf Grund der geltenden Regelung nur etwa ein Prozent der Kindergeldbezieher von einer möglichen Rückzahlung betroffen seien. "Um einen sorglosen Umgang mit Daten und Fakten auf Kosten der Kindergeldbezieher zu vermeiden", werde das Sozialministerium diese Fälle einer rechtssicheren Überprüfung im eigenen Haus unterziehen. Für die Zukunft werde seitens der Bundesregierung eine neue Form des Vollzugs geprüft.
Für Bezieherinnen und Bezieher, die geringfügig über der Zuverdienstgrenze liegen oder wenn sonstige Härtefälle vorliegen, soll laut Sozialministerium eine Härteklausel zur Anwendung kommen. Außerdem hat man sich geeinigt, dass bei einer allfälligen Rückforderung des Zuschusses zum Kindergeld bzw. zum Karenzgeld die bis zu 15-prozentige Verzinsungsklausel abgeschafft wird.
SPÖ sieht nur "Scheinfrieden"
Skeptisch reagiert die SPÖ auf die Regierungseinigung in Sachen Kindergeld. Es handle sich nur um ein Aufschieben des Konflikts und daher um einen "Scheinfrieden", meinte Familiensprecherin Andrea Kuntzl in einer Aussendung. Familien könnten sich einen bindenden gesetzlichen Rahmen anscheinend an die Wand malen. (APA/red)
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