Dienstag, 20. Jänner 2004

Justizausschuss: Neues Sexualstrafrecht einstimmig angenommen

  • Opposition befürchtet aber Kriminalisierung Jugendlicher

Der Justizausschuss nahm am Dienstag die Änderung des Sexualstrafrechts teilweise einstimmig, teilweise mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsparteien an. Obwohl die Opposition grundsätzlich die Verbesserung des Schutzes Jugendlicher unterstützt und die Änderungen großteils begrüßt, befürchtet sie eine Kriminalisierung Jugendlicher auf Grund mangelnder Differenzierung im Gesetz.

Die entsprechende Vorlage zum Strafrechtsänderungsgesetz 2003 verfolgt das Ziel, dem gestiegenen Respekt vor der Persönlichkeit des Menschen und vor allem seinem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verstärkt Rechnung zu tragen und einen wirksamen Schutz vor sexueller Ausbeutung zu gewährleisten. Die so genannten Sittlichkeitsdelikte werden nunmehr als "strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung" bezeichnet.

An inhaltlichen Neuerungen sieht das Gesetz die Einbeziehung von Darstellungen mündiger Minderjähriger in den Tatbestand der Kinderpornographie vor. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, der Ausbeutung durch Organentnahme und der Ausbeutung der Arbeitskraft wird in Zukunft ein eigener Tatbestand des StGB sein.

Neu ist auch eine Strafbestimmung gegen das Anwerben, Anbieten und Vermitteln von Minderjährigen zur Prostitution sowie zur Mitwirkung an pornographischen Darstellungen. Beseitigt wird durch die Novelle zudem die bisherige Privilegierung für Vergewaltigung und geschlechtliche Nötigung in Ehe oder Lebensgemeinschaft. (apa)

20.1.2004 23:03